Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt Niederrad
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 474
Betreff: Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt Niederrad Mit dem Bebauungsplan Nr. 872 wurde ein Grundschulstandort in der Gemarkung Niederrad, Flur 16, Flurstücke 88/10, 88/11, 88/4, 74/1, 74/4 festgelegt. Diese Fläche wird derzeit als Sportplatz genutzt. Die Fläche ist relativ klein und liegt darüber hinaus in der Fluglärmzone 2. Unter anderem aus diesem Grund hat der Magistrat den Auftrag erteilt, nach Alternativlösungen zu suchen. Hierzu erfolgte am 19.11.2016 eine europaweite Ausschreibung nach Grundstücken und Gebäuden in Frankfurt a.M. Ausschreibungsende war der 15.12.2016. Seither werden die eingegangenen Angebote geprüft und ausgewertet. Der Magistrat ist zuversichtlich, auf diesem Weg eine Alternative zum bislang vorgesehenen Grundstück am Sportplatz zu finden. Eine Verlagerung in Richtung Friedrich-Fröbel-Schule oder Frauenhofschule ist nicht angedacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Oktober 2016OFOF 222/5Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt NiederradOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 4. November 2016OMOM 880Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt NiederradDirektanregung
- 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 474Festlegung des weiteren Grundschulstandortes im Bereich der Bürostadt NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab