Skateranlage am Höchster Mainufer versetzen und ergänzen
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2011, ST 473
Betreff: Skateranlage am Höchster Mainufer versetzen und ergänzen Nach der Neubeordnung der Parkplätze an der Schützenbleiche kann die Skateranlage am Höchster Mainufer von der Batterie nach Westen hin unter die Leunabrücke versetzt werden. Auf dem neuen Standort lassen sich die vorhandenen Gegebenheiten (Böschungen) in die Skateanlage integrieren. Hier ist auch genügend Raum für zusätzliche Skate-Elemente vorhanden. Der freiwerdende Platz an der Batterie läßt sich mit einer Fläche für Tanzveranstaltungen herrichten. Die Realisierung der Maßnahme ist frühestens im Jahr 2012 möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. November 2009OFOF 1321/6Skaterbahn am Höchster Mainufer - Anregung des 2. Höchster StadtjugendgesprächsOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 24. November 2009VV 1148Skaterbahn am Höchster Mainufer - Anregung des 2. Höchster StadtjugendgesprächsAnfrage
- 29. Januar 2010STST 269Skaterbahn am Höchster Mainufer - Anregung des Höchster StadtjugendgesprächsStellungnahme
- 19. Dezember 2010OFOF 1685/6Skateranlage am Höchster Mainufer versetzen und ergänzenOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE
- 10. Januar 2011OMOM 4862Skateranlage am Höchster Mainufer versetzen und ergänzenDirektanregung
- 24. März 2011Sie sind hierSTST 473Skateranlage am Höchster Mainufer versetzen und ergänzenStellungnahme
- 17. August 2015OFOF 1426/6Skaterbahn endlich auch in Höchst!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OMOM 4434Skaterbahn endlich auch in Höchst!Direktanregung
- 11. Januar 2016Antwort des Magistrats · nach 322 WochenSTST 31Skaterbahn endlich auch in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab