Skaterbahn endlich auch in Höchst
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Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 31
Betreff: Skaterbahn endlich auch in Höchst Aufgrund der Abstimmung mit dem Ortsbeirat und einer Planungsgruppe von Skatern wurde bereits 2013/14 eine Planung für die Verlegung und Neugestaltung der Skateanlage erarbeitet. Die Kosten für die Umsetzung dieser Planung wurden mit 239.000,- € berechnet. Zu dem Zeitpunkt einer erforderlichen Mittelbewilligung durch den Magistrat konnte die Finanzierung aufgrund der aktuellen Haushaltslage nicht mehr gewährleistet werden. Das Vorhaben musste daher zurückgestellt werden. In Abhängigkeit von den personellen Ressourcen des Fachamtes, sowie der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln, bleibt die vorhandene Planung, gegebenenfalls in reduzierter Form, weiterhin auf der Prioritätenliste. Ein konkreter Zeitpunkt zur Umsetzung kann derzeit leider nicht genannt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. März 2011STST 473Skateranlage am Höchster Mainufer versetzen und ergänzenStellungnahme
- 17. August 2015OFOF 1426/6Skaterbahn endlich auch in Höchst!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OMOM 4434Skaterbahn endlich auch in Höchst!Direktanregung
- 11. Januar 2016Sie sind hierSTST 31Skaterbahn endlich auch in HöchstStellungnahme
- 10. Mai 2016OFOF 42/6Geld und Planungskapazitäten für eine Skateranlage in Höchst!Ortsbeiratsantrag · SPD
- 31. Mai 2016OMOM 102Geld und Planungskapazitäten für eine Skateranlage in Höchst!Direktanregung
- 22. August 2016STST 1044Geld und Planungskapazitäten für eine Skateranlage in Höchst!Stellungnahme
- 13. Juni 2017OMOM 1747Jetzt auch Personal für den Bau der Skateranlage in HöchstDirektanregung
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 339 WochenSTST 1919Jetzt auch Personal für den Bau der Skateranlage in HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab