Vorkehrungen gegen Müllproblematik im Ortsbezirk
Zusammenfassung
Der Magistrat hat Maßnahmen zur Bekämpfung der Müllproblematik im Ortsbezirk vorgestellt, darunter die Nutzung einer Service-Hotline und des Mängelmelders. Ziel ist es, die Beseitigung von Müll und wilden Ablagerungen zu beschleunigen und die Bürger zur Meldung von Problemen zu ermutigen.
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgenStellungnahme des Magistrats
Bei unserem beauftragten Dienstleistungsunternehmen, der FES GmbH, besteht bereits erfolgreich eine Service-Hotline (Tel.: 0800-2008007-0), bei welcher "Müllprobleme" aller Art gemeldet werden können.
Darüber hinaus besteht ebenfalls die Möglichkeit den "Mängelmelder" der Stadt Frankfurt am Main zu nutzen.
Der Magistrat hält es nicht für sinnvoll, eine parallele Struktur zu der bereits bestehenden zu schaffen.
Die zeitnahe Beseitigung gemeldeter wilder Ablagerungen ist über die mit der FES GmbH abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen sowie das kürzlich eingerichtete Team #cleanffm-Express sichergestellt. Überfüllte Mülltonnen können ebenfalls entsprechend gemeldet werden. Wird nach angeordneter Überprüfung durch das Umweltamt mehrfach festgestellt, dass das vorhandene Tonnenvolumen nicht ausreichend ist, wird eine Volumenerhöhung angeordnet.
Voraussetzung für eine schnelle Problemlösung ist jedoch in jedem Fall, dass auch eine Information der FES GmbH erfolgt. Dies geschieht allerdings häufig nicht, oder nur mit großer Verzögerung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. November 2021OFOF 276/5Vorkehrungen gegen Müllprobleme im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 26. November 2021OMOM 1212Vorkehrungen gegen Müllprobleme im OrtsbezirkDirektanregung
- 28. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 470Vorkehrungen gegen Müllproblematik im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab