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Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und Ginnheim

Vorlagentyp: STMagistrat
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 468

Betreff: Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und Ginnheim Grundsätzlich ist die Errichtung eines Kneipp-Wassertretbeckens mit hohen Herstellungskosten und einem erheblichen Wartungsaufwand sowie damit einhergehenden hohen Wartungskosten verbunden. Nach der Herstellung muss eine regelmäßig Kontrolle bezüglich der Sauberkeit der Anlage (es muss z.B. geprüft werden, ob sich Müll oder Scherben im Wasser befinden) und der Wasserqualität stattfinden. Um das intensivere Wartungsintervall eines Kneipp-Wassertretbeckens abdecken zu können, Synergie-Effekte zu nutzen und damit Kosten zu reduzieren, ist es sinnvoll diese in der Nähe von bereits bestehenden Wasserspielanlagen, die einer intensiven Betreuung unterliegen, zu lokalisieren. Auch würden die Herstellungskosten dabei reduziert werden, da auf bereits vorhandene Wasseranschlüsse und Pumpentechnik zurückgegriffen werden könnte. In Eschersheim und Ginnheim ist im Wiesenbereich der Nidda keine Wasserspielanlage vorhanden. Der Magistrat prüft derzeit, ob im Rahmen der geplanten Sanierung der Wasserspielanlage im Waldspielpark Schweerwald an diesem Standort eine Kneippwasseranlage realisiert werden könnte. Im Wiesenbereich nahe der Nidda in Eschersheim und Ginnheim lehnt der Magistrat den Bau eines Tretwasserbeckens mit Barfußpfad aus den oben genannten Gründen ab.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2012OFOF 508/9Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda von Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 6. Dezember 2012OMOM 1818Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und GinnheimDirektanregung
  3. 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 Wochen
    STST 468Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und Ginnheim
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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