Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und Ginnheim
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 06.12.2012, OM 1818 entstanden aus Vorlage: OF 508/9 vom 20.11.2012
Betreff: Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und Ginnheim Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Wiesenbereich nahe der Nidda in Eschersheim oder Ginnheim ein solches Tretwasserbecken und ein Barfußpfad angelegt werden können.
Begründung: Der Wiesenbereich von Eschersheim und Ginnheim bietet sich aufgrund vorhandener Wasserversorgung und ausgedehnter Rasenflächen als Standort für ein Tretwasserbecken und einen Barfußpfad geradezu an. Eine entsprechende adäquate Nutzung dieser gesundheitlich wünschenswerten Freizeiteinrichtungen böte sich schon wegen der hohen Frequenz an Besuchern des Naherholungsgebietes an. Derartige Einrichtungen in diesem Bereich, der auch Bestandteil des Frankfurter Grüngürtels ist, würden auch den Grüngürtel als solchen zusätzlich aufwerten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2012OFOF 508/9Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda von Eschersheim und GinnheimOrtsbeiratsantrag · FDP
- 6. Dezember 2012Sie sind hierOMOM 1818Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und GinnheimDirektanregung
- 15. März 2013Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 468Tretwasserbecken nach Sebastian Kneipp und Barfußpfad im Bereich der Nidda in Eschersheim und GinnheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats