Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 463
Betreff: Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichen Der Magistrat hat mit der zuständigen Geschäftsstelle der Verwaltung der Liegenschaft Kontakt aufgenommen. Die Hausverwaltung strebt auch eine Senkung der Müllgebühren für die Mieterinnen und Mieter an. Es wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um die Situation zu verbessern. So wird zum Beispiel, nach Auskunft der Hausverwaltung, die Firma Innotec Abfallmanagement zukünftig nicht mehr in der Liegenschaft tätig sein. Die Bemühungen der Hausverwaltung bleiben abzuwarten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2017OFOF 359/9Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. November 2017OMOM 2408Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichenDirektanregung
- 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 463Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab