Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 09.11.2017, OM 2408 entstanden aus Vorlage: OF 359/9 vom 26.10.2017
Betreff: Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, sich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen und diesen aufzufordern, es den Bewohnerinnen und Bewohnern der Wohnanlage zu ermöglichen, ihren Müll selbst zu trennen.
Begründung: Bewohnerinnen und Bewohner der Wohnanlage klagen über zu hohe Müllgebühren. Sie können ihren Müll nicht selbst trennen. Dies erledigt die Firma Innotec Abfallmanagement GmbH. Würde der Vermieter die üblichen Mülltonnen zur Verfügung stellen, könnten die Bewohner enorme Kosten sparen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Oktober 2017OFOF 359/9Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 9. November 2017Sie sind hierOMOM 2408Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichenDirektanregung
- 23. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 463Mülltrennung in der Wohnanlage Ginnheimer Landstraße 164-180 ermöglichenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats