Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Verkaufsaktivitäten der Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (FSG) in der Auerhahnstraße geprüft und festgestellt, dass die Mehrheit der Verkäufe an Privatpersonen erfolgt ist. Es sind keine weiteren Verkaufspläne der FSG bekannt.
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E-Mail-Abo einrichtenStellungnahme des Magistrats
Dem Magistrat, Amt für Bau und Immobilien (ABI), lagen im Rahmen der Prüfung des kommunalen Vorkaufsrechts im Bereich der Auerhahnstraße im Jahr 2017 ca. 4, im Jahr 2018 ca. 15, im Jahr 2019 ca. 37 und im Jahr 2020 ca. 17 Kaufverträge über Reihenhäuser vor, die von der Eigentümerin Frankfurter Siedlungsgesellschaft mbH (FSG) an Private veräußert wurden. Zudem wurden drei der Liegenschaften inzwischen vom ursprünglichen Erwerber weiterveräußert. Aufgrund der Datenschutzbestimmungen kann zu den im Rahmen der Vorkaufsrechtsprüfung erhobenen Daten der Erwerber keine Information erteilt werden. Es ist jedoch erkennbar, dass der weit überwiegende Teil der Verkäufe an Privatpersonen erfolgt ist, wobei manche Erwerber mehrere Objekte gekauft haben. Nur in Einzelfällen wurden Reihenhäuser von institutionellen Anlegern erworben. Planungen der FSG zum Verkauf der weiteren Gebäude sind dem Magistrat nicht bekannt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2020OFOF 1408/6Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der AuerhahnstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020OMOM 6899Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der AuerhahnstraßeDirektanregung
- 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 460Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der AuerhahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab