Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Informationen über den Verkauf von Wohnungen in der Auerhahnstraße durch die Vonovia an eine private Immobiliengesellschaft bereitzustellen. Dies geschieht vor dem Hintergrund, dass langjährige Mieter möglicherweise verdrängt werden und Unterstützung in der aktuellen Corona-Situation benötigen.
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Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, ob ihm bekannt ist, 1. dass das Wohnungsunternehmen Vonovia die nicht bereits an die Privateigentümer verkauften Reihenhäuser in der Auerhahnstraße an eine private Immobiliengesellschaft veräußert hat. 2. dass dieser neue Eigentümer die langjährigen Mieter verdrängen will. 3. ob der Magistrat hier ein Vorkaufsrecht hatte bzw. ein solches hätte ausüben können. 4. ob den bisherigen Mietern angesichts der Corona-bedingten Einschränkungen ggf. Hilfestellung beim weiteren Umgang mit der Situation gegeben werden kann.
Begründung
Wieder einmal werden Mietwohnungen von einer Immobiliengesellschaft zur anderen Immobiliengesellschaft verkauft und die Mieter haben das Nachsehen. In einer Zeit, in der preisgünstiges Bauen erschwert wird und Neubaugebiete durch andere verhindert werden sollen, gehen Bestandswohnungen verloren, die Mieter müssen wegen der Geschäftspolitik weichen. Die betroffenen Mieter sind häufig älter und langjährige Mieter. Eine neue Wohnung in Frankfurt zu finden, ist fast unmöglich, und die Mieter sind in diesen Corona-Zeiten kaum in der Lage, andere Wohnungen zu besichtigen. Auch hier stellt sich die Frage, ob die Stadt Frankfurt in Anbetracht der angespannten Wohnungslage ein Vorkaufsrecht hätte geltend machen können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2020OFOF 1408/6Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der AuerhahnstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. November 2020Sie sind hierOMOM 6899Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der AuerhahnstraßeDirektanregung
- 22. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 460Griesheim: Verkauf von Wohnungen in der AuerhahnstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats