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Wenig behindertenfreundliche Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße (stadteinwärts)

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 15.03.2013, ST 451

Betreff: Wenig behindertenfreundliche Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße (stadteinwärts) Die Stadtbahnhaltestelle Börneplatz/Stoltzestraße ist von der Seite, an der die Stoltzestraße in die Battonstraße mündet und auch ein Fußgängerüberweg angeordnet ist, über eine Rampe barrierefrei zu erreichen. Bedingt durch die erforderliche Länge des Bahnsteigs und eine Hofeinfahrt, die frei zu halten war, wäre die zulässige Neigung einer zusätzlichen, auf der östlichen Seite angeordneten Rampe überschritten worden. Eine Anrampung, zur Vermeidung der auf die Länge des Bahnsteigs zum Bürgersteig hin verlaufenden Stufe, war wegen dem zu den Gebäuden hin entstehenden Quergefälle, wie auch den vorhandenen Hauseingängen nicht möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Oktober 2012OFOF 224/1Wenig behindertenfreundliche Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße (Stadteinwärts)Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 30. Oktober 2012OMOM 1659Wenig behindertenfreundliche Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße (stadteinwärts)Direktanregung
  3. 15. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 451Wenig behindertenfreundliche Haltestelle Börneplatz/Stoltzestraße (stadteinwärts)
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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