a) Künftiges Oberstufengymnasium nach Helga Einsele benennen b) Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich-Stoltze benennen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2016, ST 444
Betreff:
a) Künftiges Oberstufengymnasium nach Helga Einsele benennen b) Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich-Stoltze benennen Mit dem integrierten Schulentwicklungsplan haben die Stadtverordneten die Erweiterung der Carlo-Mierendorff-Schule um eine Oberstufe beschlossen. Der Magistrat hat gegenüber dem Hessischen Kultusministerium die Zustimmung zu dieser Maßnahme beantragt. Die Frage nach einem neuen Schulnamen wird die Schulgemeinde nach Genehmigung durch das Hessische Kultusministerium in Abstimmung mit den Ortsbeiräten beraten. Mit Beschluss vom 17.12.2015, § 6621 zum Antrag der CDU- und GRÜNEN-Fraktion vom 17.11.2015, NR 1318 hat die Stadtverordnetenversammlung ihren Willen bekundet, im Sinne der Vorbildfunktion und der Gleichberechtigung von Männern und Frauen dafür zu werben, dass Schulen vermehrt nach vorbildlichen Frauen benannt werden. Helga Einsele war aus Sicht des Magistrats eine Frau mit Vorbildcharakter.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2015OFOF 872/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich Stoltze benennenOrtsbeiratsantrag
- 19. Oktober 2015OFOF 876/10Künftiges Oberstufengymnasium nach Helga Einsele benennenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 1. Dezember 2015OMOM 4777Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich Stoltze benennenDirektanregung
- 1. Dezember 2015OMOM 4776Künftiges Oberstufengymnasium nach Helga Einsele benennenDirektanregung
- 4. März 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 444a) Künftiges Oberstufengymnasium nach Helga Einsele benennen b) Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich-Stoltze benennenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab