Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich Stoltze benennen
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Anregung an den Magistrat vom 01.12.2015, OM 4777 entstanden aus Vorlage: OF 872/10 vom 14.09.2015
Betreff: Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich Stoltze benennen Der Magistrat wird gebeten, das geplante Oberstufengymnasium in Preungesheim nach dem Frankfurter Journalisten, Satiriker und Mundartdichter Friedrich Stoltze (*1816-†1891) zu benennen.
Begründung: Bundespräsident Theodor Heuss sagte 1959 in der Paulskirche: "Immer wenn ich hier war, spürte ich beides: Weite einer Weltgesinnung und Nähe eines Heimatgefühls, Goethe und Friedrich Stoltze." Nach der Zusammenlegung der Friedrich-Stoltze-Schule mit der Gerhart-Hauptmann-Schule zur Ludwig-Börne-Schule fehlt in Frankfurt eine Schule, die an den Demokraten und Republikaner Friedrich Stoltze erinnert. Stoltze hat nicht nur als Mundartdichter das Leben im alten Frankfurt geschildert, sondern sich als Freiheitsdichter ein Leben lang für bürgerliche Rechte und die nationale Einheit eingesetzt. In seinem Hauptwerk, der satirischen Zeitschrift "Frankfurter Latern", hat sich Stoltze kritisch mit den politischen, gesellschaftlichen und sozialen Verhältnissen im 19. Jahrhundert auseinandergesetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. September 2015OFOF 872/10eungesheimFraktion: CDUTitel/Betreff: Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich Stoltze benennenOrtsbeiratsantrag
- 1. Dezember 2015Sie sind hierOMOM 4777Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich Stoltze benennenDirektanregung
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 444a) Künftiges Oberstufengymnasium nach Helga Einsele benennen b) Künftiges Oberstufengymnasium nach Friedrich-Stoltze benennenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats