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Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 23.02.2018, ST 443

Betreff: Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße Verkaufsstellen und Imbissstände sind nach der "Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren" und der dazu erlassenen "Arbeitsanweisung zur Genehmigung von Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen der Stadt Frankfurt am Main vom 16.02.2002" auf öffentlichen Flächen nicht erlaubnisfähig. Der Magistrat weist darauf hin, dass beim zuständigen Amt für Straßenbau und Erschließung regelmäßig Anträge für Verkaufsstände aller Art eingehen. Diese werden jeweils abgelehnt. Im Rahmen der Gleichbehandlung ist daher auch für die beantragte Sondernutzung keine Ausnahmeregelung möglich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Oktober 2017OFOF 345/3Standort für einen Bäckerwagen in der RohrbachstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 7. Dezember 2017OMOM 2558Standort für einen Bäckerwagen in der RohrbachstraßeDirektanregung
  3. 23. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 Wochen
    STST 443Standort für einen Bäckerwagen in der Rohrbachstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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