Nutzung der Bahnen am Frankfurter Flughafen während und nach der Corona-Pandemie
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit der Nutzung der Bahnen am Frankfurter Flughafen während und nach der Corona-Pandemie. Es wird erwartet, dass das Flugaufkommen in den kommenden Jahren schrittweise ansteigt, wobei die wirtschaftliche Situation und die Pandemielage entscheidend sind. Ziel ist es, die Auswirkungen auf den Fluglärm und die Betriebsabläufe zu berücksichtigen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zur Beantwortung des Auskunftsersuchens hat der Magistrat eine Stellungnahme der Fraport AG angefordert. Diese lautet wie folgt: zu 1. "In 2020 wird der Frankfurter Flughafen circa 40 Prozent der Bewegungen von 2019 erreichen. Für die Folgejahre 2021 und 2022 hängt das zu erwartende Flugaufkommen sehr stark ab vom weiteren Pandemieverlauf, erfolgreichen Impfungen (Wirksamkeit und erreichbare Herdenimmunität) sowie der akzeptierten Möglichkeit und Anwendung von Schnelltests. Neben dem Pandemiegeschehen werden die weitere Vorgehensweise der EU und der einzelnen Regierungen sowie die wirtschaftliche Situation weltweit die Nachfrage nach Flugreisen maßgeblich bestimmen. In 2022 sollten wieder 70 Prozent oder mehr des Flugaufkommens von 2019 zu erwarten sein. Auch die Folgejahre dürften noch von größeren Aufholeffekten geprägt sein. zu 2. "Das Flugaufkommen dürfte in 2020 damit auf das Niveau Anfang der 70er Jahre zurückfallen und sich bis 2022 auf das Niveau der 90er Jahre steigern." zu 3. "Durch die insgesamt deutlich niedrigere Bewegungsmenge verringert sich der Fluglärm in der gesamten Region deutlich. Dies zeigt sich aufgrund der beschriebenen Betriebsverfahren jedoch an einzelnen Standorten in unterschiedlicher Ausprägung. Die Fraport AG orientiert sich bei ihren Betriebsabläufen gegenwärtig ausschließlich an den betrieblichen Notwendigkeiten. Eine Steuerung unter Lärmaspekten wird nicht vorgenommen, da diese zwangsläufig dazu führen würde, dass einzelne Gemeinden sich nicht angemessen berücksichtigt finden. Mit dem wiederanziehenden Verkehr werden die langjährig bekannten Verfahren nach und nach wieder zur Anwendung kommen." Soweit die Stellungnahme der Fraport AG. Zu 2 führt der Magistrat ergänzend an, dass Anfang der 70er Jahre am Frankfurter Flughafen zwei Start- und Landebahnen zur Verfügung standen. Die Startbahn West wurde 1984 in Betrieb genommen. 2011 kam die Nordwestlandebahn hinzu, so dass in den 90er Jahren ein 3-Bahnen-System vorhanden war. Des Weiteren teilt der Magistrat mit, dass auf der 258. Sitzung der Fluglärmkommission (FLK) am 02.12.2020 als TOP 4 das Thema Betriebskonzept: Rollierendes Pistensystem behandelt wurde Fluglärmkommission Frankfurt (flk-frankfurt.de). Zudem wird auf eine Präsentation der Fraport AG hingewiesen, die in der 257. Sitzung der FLK am 23.09.2020 zur aktuellen Lage des Flughafens Frankfurt vorgestellt worden ist: Danach erwartet die Fraport AG für das Jahr 2020 einen Rückgang der Passagiere um 69 Prozent und für 2021 einen Rückgang der Passagiere um 42 Prozent. Laut DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) hat sich 2020 der Luftverkehr in Deutschland mehr als halbiert. Weiter geht die DFS davon aus, dass erst 2025 der Luftverkehr in Deutschland das Niveau von 2019 erlangt. Für 2021 rechnet die DFS damit, dass der Verkehr auf 60 Prozent des Vorkrisenniveaus ansteigt. In den folgenden Jahren rechnet die DFS mit einem Wachstum um jeweils zehn Prozentpunkte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. August 2020BB 435Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
- 20. September 2020OFOF 1823/5Nutzung der Bahnen am Frankfurter Flughafen während und nach der CoronapandemieOrtsbeiratsantrag · SPD
- 30. Oktober 2020VV 1826Nutzung der Bahnen am Frankfurter Flughafen während und nach der Corona-PandemieAnfrage
- 22. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 435Nutzung der Bahnen am Frankfurter Flughafen während und nach der Corona-PandemieStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab