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Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 27.02.2017, ST 435

Betreff: Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße Das Parken im genannten Bereich des Seitenstreifens, zwischen dem mittels Verkehrszeichen 286 Straßenverkehrs-Ordnung beschilderten beschränkten Haltverbot und der Radfahrerfurt, ist nicht ahndungsfähig, da die vorhandene Markierung der Fußgänger- bzw. Radfahrerfurt nicht über den Seitenstreifen hinausgeht. Der Anregung wird deshalb dahingehend entsprochen, dass die Markierung der beiden Furten über die Fahrbahn und den Seitenstreifen bis zum Gehweg verlängert wird. Außerdem werden zwei Poller im Bereich zwischen dem Anfang des eingeschränkten Haltverbots und der Radfahrerfurt gesetzt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2016OFOF 256/6Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · FREIE_WÄHLER
  2. 29. November 2016OMOM 963Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer LandstraßeDirektanregung
  3. 27. Februar 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 Wochen
    STST 435Griesheim: Fußgängerüberweg Waldschulstraße/Mainzer Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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