Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.03.2015, ST 432
Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Der Magistrat hat die vom Ortsbeirat gestellten Fragen Hessen Mobil Straßen-und Verkehrsmanagement übersandt und um Stellungnahme gebeten. Mit Schreiben vom 09.12.2014 hat Hessen Mobil die Fragen des Ortsbeirates beantwortet. Das Schreiben ist in Anlage beigefügt. Unabhängig von dem vorgenannten Schreiben werden derzeit in enger Zusammenarbeit zwischen Hessen Mobil und der ABG Frankfurt Holding Maßnahmen zum Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner abgestimmt. Über die Ergebnisse wird von beiden Stellen zu einem späteren Zeitpunkt neben den Mieterinnen und Mietern auch der Ortsbeirat informiert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2014OFOF 266/11Bau des Riederwaldtunnels . Lärmschutz und InformationspflichtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2014OMOM 3473Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und InformationspflichtDirektanregung
- 8. Dezember 2014STST 1507Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und InformationspflichtStellungnahme
- 16. März 2015Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 432Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und InformationspflichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab