Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.12.2014, ST 1507
Betreff: Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und Informationspflicht Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat hat die Anregung Hessen Mobil übersandt und zur Stellungnahme aufgefordert. Die Stellungnahme liegt dem Magistrat noch nicht vor. Sobald die Antwort von Hessen Mobil vorliegt, wird der Magistrat unaufgefordert eine endgültige Stellungnahme vorlegen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. September 2014OFOF 266/11Bau des Riederwaldtunnels . Lärmschutz und InformationspflichtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2014OMOM 3473Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und InformationspflichtDirektanregung
- 8. Dezember 2014Sie sind hierSTST 1507Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und InformationspflichtStellungnahme
- 16. März 2015Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 432Bau des Riederwaldtunnels - Lärmschutz und InformationspflichtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab