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Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße

Vorlagentyp: STMagistrat
18 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat lehnt die Anregung zum Bau eines Kreisverkehrs an der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße ab. Die Gründe sind unter anderem die Eigentumsverhältnisse und die Notwendigkeit eines erheblichen Grunderwerbs sowie die verkehrstechnischen Herausforderungen, die ein Kreisverkehr mit sich bringen würde.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann der Anregung des Ortsbeirats leider nicht entsprechen: Die derzeit vorfahrtgeregelte Einmündung der Wilhelmshöher Straße in die Vilbeler Landstraße verknüpft die Landesstraßen L 3001 und L 3002 und befindet sich komplett außerhalb der jeweiligen Ortsdurchfahrtsgrenzen in der Baulast - und im Fall der Vilbeler Landstraße auch im Eigentum - von Hessen Mobil (HM). Ein Umbau wäre daher allenfalls auf der Grundlage einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Frankfurt am Main und HM sowie nach einer Baurechtschaffung und Bereitstellung der benötigten Finanzmittel aus dem städtischen Haushalt möglich. Auch wenn die vorliegenden älteren Daten zur Verkehrsbelastung aus dem Jahr 2006 vermuten lassen, dass die gegebene Verkehrsmenge über einen Kreisverkehr leistungsfähig abwickelbar wäre, könnte ein kleiner Kreisverkehr mit einem Mindestdurchmesser von 26 Metern zuzüglich der rundum benötigten Flächen für den Rad- und Fußverkehr innerhalb der derzeit vorhandenen Verkehrsfläche nicht hergestellt werden. Daher wäre ein Grunderwerb in erheblichem Ausmaß westlich der Vilbeler Landstraße beziehungsweise zu beiden Seiten der Wilhelmshöher Straße nötig. Zudem sollte die Frage eines Kreisverkehrs aus Sicht der Gesamtverkehrsplanung nicht allein anhand der verkehrstechnischen Machbarkeit beurteilt werden, sondern auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der räumlichen Verkehrslenkung. Ein Kreisverkehr erschwert die Einflussnahme auf die Routenwahl, so dass der bereits heute beklagte gebietsfremde Durchgangsverkehr über die Wilhelmshöher Straße mit einem Kreisverkehr noch schwerer in den Griff zu bekommen wäre. Auch wenn die bisherigen Erfahrungen mit dem Umbau von Kreuzungen oder Einmündungen zu Kreisverkehren an anderen Stellen im Stadtgebiet - unter anderem auch am Kreisverkehr Vilbeler Landstraße/Victor-Slotosch-Straße - in vielfacher Hinsicht ganz überwiegend positiv sind, begünstigen die zuvor genannten Randbedingungen im vorliegenden Fall einen Umbau nicht.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2020OFOF 784/11Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
  2. 26. Oktober 2020OMOM 6747Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler LandstraßeDirektanregung
  3. 16. November 2020OFOF 795/11Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler LandstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP
  4. 30. November 2020OMOM 6967Sofortige Maßnahmen zur Entschärfung der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler LandstraßeDirektanregung
  5. 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    STST 410Errichten eines Kreisverkehrs im Bereich der Einmündung Wilhelmshöher Straße/Vilbeler Landstraße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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