a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
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Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2009, ST 407
Betreff:
a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!
Zu Ziffer 2:
Zu den Fragen und Vorschlägen der Anträge NR 350/01 und NR 297/01 wurde im Verlauf der letzten neun Jahre wiederholt berichtet. So wurde z. B. im Bericht vom 02.06.2003, B 442, u. a. ausführlich über die vom TÜV Süddeutschland und von der damaligen Hessischen Landesanstalt für Umwelt (heute HLUG) in den Jahren 1997/8 durchgeführten Messungen auf dem Flughafengelände berichtet. Der Bericht vom 11.11.2005, B 771, beinhaltet Informationen zur Entwicklung der Stickstoffdioxid- und Partikelemissionen durch den Flughafenausbau.
Zu Ziffer 3:
Der Magistrat hat mit dem Bericht vom 27.04.2007, B 205, zu den ergänzenden Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren Flughafenausbau Stellung genommen. Die Stellungnahme war als Anlage 2 Bestandteil dieses Berichts.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2008BB 685a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 21. Dezember 2008OFOF 1019/6Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2009OAOA 776Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten! Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 685Anregung
- 24. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 407a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab