Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Magistrat gibt in seinem Bericht B685 keinerlei Antwort zu den gestellten Fragen, die sich teilweise sehr ausführlich mit Fragen zur Luftverunreinigung durch den Flugverkehr im Umfeld des Frankfurter Flughafens befassen. Stattdessen verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 217 vom 27.04.2007 und suggeriert, dass in diesem Bericht bereits alle Fragen beantwortet seien. Der B 685 ist dieser Logik folgend auch nicht als Zwischenbericht deklariert, sondern als abschließender Bericht. Macht man sich aber die Mühe, einmal nach zuschauen, was denn im B 217 eigentlich stand, muss man sich über die Antwort des Magistrats schon sehr wundern. Dort war nämlich zu lesen: „Alle Fragen zu Emissionen und zur Luftbelastung durch den Flugverkehr und den Betrieb des Flughafens sind wesentliche Bestandteile der Prüfungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens von der hierfür zuständigen Hessischen Landesregierung durchzuführen sind. Der Magistrat wird zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen Stellung nehmen. Die Entscheidung über zu treffende Maßnahmen liegt bei der Hessischen Landesregierung.“ (Hervorhebung vom Antragsteller) Nichts weiter, keine Antwort auf die gestellten Fragen, aber der Hinweis auf eine zukünftig erfolgende Stellungnahme. Daraufhin nahm die Stadtverordnetenversammlung den Bericht B 217 nur als Zwischenbericht zur Kenntnis, unter ausdrücklichem Hinweis auf die OA 399, in der es hieß: „Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat 6 darüber in Kenntnis zu setzen, welche Stellungnahme er zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen abgeben wird.“ Jetzt muss eineinhalb Jahre später die Frage gestellt werden, ob der Magistrat denn nun inzwischen, wie im Bericht B 217 damals angekündigt, eine Stellungnahme abgegeben hat, was denn nun deren Inhalt ist, und vor allem, wie denn nun der Magistrats die gestellten Fragen beantworten kann. Es kann jedenfalls nicht sein, dass wichtige Fragen, die sich mit Umweltproblemen und letztlich dem Schutz der Bevölkerung befassen, einfach gar nicht beantwortet werden. Beispielhaft sei eine Frage herausgegriffen: Da wird der Magistrat aufgefordert, über vom TÜV Süddeutschland seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelte triebwerkrelevante Immissionen (u.a. Ethylbenzol, Styrol, Mesitylen, Naphalin, Phenol) zu berichten. Gesundheitlich bedenkliche Stoffe, die sicher nicht ohne Grund vom TÜV dort gemessen werden. Ist der Magistrats wirklich nicht in der Lage, zu dieser Frage eine Antwort zu geben? Wieso nicht? Liegen dem Magistrat die Ergebnisse des TÜV Süddeutschland nicht vor, oder hält der Magistrat die Ergebnisse für zu problematisch, um sie der Öffentlichkeit mitzuteilen? Oder befasst sich der Magistrat erst gar nicht mit dem Thema? Wieso weicht der Magistrat der Beantwortung dieser Frage so lange aus? Ebenso verhält es sich auch mit den anderen gestellten Fragen. Weder werden sie beantwortet, noch erfährt man, wieso der Magistrat auf die Fragen keine Antworten gibt. Angesichts der Bedeutung, die das Thema Flughafen in der Öffentlichkeit hat, ist diese Haltung des Magistrats unverständlich. Wenn der Magistrat der Überzeugung ist, dass vom Flughafengelände keine relevanten Umweltbelastungen ausgehen, wäre es doch ein leichtes, dies der Öffentlichkeit auch mitzuteilen. Wenn dem aber nicht so sein sollte, ist es die unbedingte Pflicht des Magistrats, die Menschen über diesen Sachverhalt zu informieren!
Inhalt
Antrag vom 21.12.2008, OF 1019/6
Betreff:
Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten!
Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bericht B 685 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird dringend aufgefordert, nunmehr schleunigst eine Antwort auf die angesprochenen Fragen (NR 350) bzw. Vorschläge (NR 297) zu geben.
- Insbesondere soll der Magistrat darlegen, ob er nun, wie im Bericht B 217 angekündigt, eine Stellungnahme zu den angesprochenen Themen abgegeben hat, wenn nein, warum nicht, wenn ja, was denn nun der Inhalt dieser Stellungnahme ist.
Begründung:
Der Magistrat gibt in seinem Bericht B685 keinerlei Antwort zu den gestellten Fragen, die sich teilweise sehr ausführlich mit Fragen zur Luftverunreinigung durch den Flugverkehr im Umfeld des Frankfurter Flughafens befassen. Stattdessen verweist der Magistrat auf seinen Bericht B 217 vom 27.04.2007 und suggeriert, dass in diesem Bericht bereits alle Fragen beantwortet seien. Der B 685 ist dieser Logik folgend auch nicht als Zwischenbericht deklariert, sondern als abschließender Bericht.
Macht man sich aber die Mühe, einmal nach zuschauen, was denn im B 217 eigentlich stand, muss man sich über die Antwort des Magistrats schon sehr wundern. Dort war nämlich zu lesen:
"Alle Fragen zu Emissionen und zur Luftbelastung durch den Flugverkehr und den Betrieb des Flughafens sind wesentliche Bestandteile der Prüfungen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau des Flughafens von der hierfür zuständigen Hessischen Landesregierung durchzuführen sind. Der Magistrat wird zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen Stellung nehmen. Die Entscheidung über zu treffende Maßnahmen liegt bei der Hessischen Landesregierung.“
(Hervorhebung vom Antragsteller)
Nichts weiter, keine Antwort auf die gestellten Fragen, aber der Hinweis auf eine zukünftig erfolgende Stellungnahme.
Daraufhin nahm die Stadtverordnetenversammlung den Bericht B 217 nur als Zwischenbericht zur Kenntnis, unter ausdrücklichem Hinweis auf die OA 399, in der es hieß:
"Der Magistrat wird beauftragt, die Stadtverordnetenversammlung und den Ortsbeirat 6 darüber in Kenntnis zu setzen, welche Stellungnahme er zu den aktuell vorliegenden ergänzenden Planunterlagen abgeben wird.“
Jetzt muss eineinhalb Jahre später die Frage gestellt werden, ob der Magistrat denn nun inzwischen, wie im Bericht B 217 damals angekündigt, eine Stellungnahme abgegeben hat, was denn nun deren Inhalt ist, und vor allem, wie denn nun der Magistrats die gestellten Fragen beantworten kann. Es kann jedenfalls nicht sein, dass wichtige Fragen, die sich mit Umweltproblemen und letztlich dem Schutz der Bevölkerung befassen, einfach gar nicht beantwortet werden.
Beispielhaft sei eine Frage herausgegriffen:
Da wird der Magistrat aufgefordert, über vom TÜV Süddeutschland seit 1999 auf dem Flughafengelände ermittelte triebwerkrelevante Immissionen (u.a. Ethylbenzol, Styrol, Mesitylen, Naphalin, Phenol) zu berichten. Gesundheitlich bedenkliche Stoffe, die sicher nicht ohne Grund vom TÜV dort gemessen werden.
Ist der Magistrats wirklich nicht in der Lage, zu dieser Frage eine Antwort zu geben? Wieso nicht? Liegen dem Magistrat die Ergebnisse des TÜV Süddeutschland nicht vor, oder hält der Magistrat die Ergebnisse für zu problematisch, um sie der Öffentlichkeit mitzuteilen? Oder befasst sich der Magistrat erst gar nicht mit dem Thema? Wieso weicht der Magistrat der Beantwortung dieser Frage so lange aus?
Ebenso verhält es sich auch mit den anderen gestellten Fragen. Weder werden sie beantwortet, noch erfährt man, wieso der Magistrat auf die Fragen keine Antworten gibt.
Angesichts der Bedeutung, die das Thema Flughafen in der Öffentlichkeit hat, ist diese Haltung des Magistrats unverständlich. Wenn der Magistrat der Überzeugung ist, dass vom Flughafengelände keine relevanten Umweltbelastungen ausgehen, wäre es doch ein leichtes, dies der Öffentlichkeit auch mitzuteilen. Wenn dem aber nicht so sein sollte, ist es die unbedingte Pflicht des Magistrats, die Menschen über diesen Sachverhalt zu informieren!
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 685 Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Oktober 2008BB 685a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Magistratsbericht
- 21. Dezember 2008Sie sind hierOFOF 1019/6Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Januar 2009OAOA 776Fragen zu Luftverunreinigungen durch Flugverkehr endlich beantworten! Bericht des Magistrats vom 31.10.2008, B 685Anregung
- 24. März 2009Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 407a) Luftverunreinigung durch Flugverkehr im Rhein-Main-Gebiet b) Die Gesundheitsrisiken durch Flugzeugabgase müssen detailliert ermittelt werden!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme