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Feuerwehrzufahrt Sommerhoffpark

Vorlagentyp: STMagistrat
17 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2012, ST 405

Betreff: Feuerwehrzufahrt Sommerhoffpark Hinsichtlich der ordnungsgemäßen Befahrbarkeit des Sommerhoffparks durch die Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes ist festzustellen, dass der Park von der Gutleutstraße (links neben Haus Nummer 317, Kita 82) über eine sehr breite Zufahrt mit hochklappbaren, mit Dreikantschließungen versehenen, Barrieren zu erreichen ist. Über diese Zufahrt ist der größte Teil des Parks für den Rettungsdienst und die Feuerwehr mittels Großfahrzeugen gut erschlossen. Der wesentlich kleinere Teil des westlichen Parks ist über den Gutleuthofweg und dort am Ende über die Feuerwehrzufahrt der Werner-von-Siemens-Schule (rechts neben Haus Nummer 333-335) gut erreichbar und befahrbar. Die ordnungsgemäße Kennzeichnung dieser Zufahrt als Feuerwehrzufahrt wird veranlasst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. November 2011OFOF 95/1Feuerwehrzufahrt SommerhoffparkOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 29. November 2011OMOM 646Feuerwehrzufahrt SommerhoffparkDirektanregung
  3. 9. März 2012Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 Wochen
    STST 405Feuerwehrzufahrt Sommerhoffpark
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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