Interxion Deutschland GbmH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein
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Zusammenfassung
Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main hat die geplante Nachnutzung des ehemaligen Neckermann-Geländes durch ein Rechenzentrum begrüßt. Die Entwicklung wird unter Berücksichtigung der planungs- und denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen durchgeführt, um den Gebietscharakter zu wahren und die ungenutzte Abwärme sinnvoll zu nutzen.
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Thema Wohnen verfolgenStellungnahme des Magistrats
Zu 1) Das Areal wurde für einen dreistelligen Millionenbetrag veräußert. Die künftige Nutzung durch ein Rechenzentrum hält die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen ein (Industriegebiet) und ist mit dem Denkmalschutz abgestimmt. Das Areal lag lange Zeit größtenteils brach. Vor dem Hintergrund der nicht einfachen planungs- und denkmalrechtlichen Rahmenbedingungen und deren umfänglicher Einhaltung durch die jetzige Entwicklung wurde von der Ausübung des Vorkaufsrechts abgesehen. Zu 2) Der Magistrat begrüßt die geplante Nachnutzung des denkmalgeschützten Eiermanngebäudes. Das Konzept wird zwischen Stadtplanungsamt, Denkmalamt und dem künftigen Betreiber abgestimmt. Die am Standort entstehenden Rechenzentren werden im denkmalgeschützten Gebäude, sowie südwestlich, im rückwärtigen Bereich des Neckermann-Geländes integriert bzw. geplant. Des Weiteren soll durch den Erhalt und Ausbau der bestehenden öffentlichen sowie privaten Grünflächen der Gebietscharakter aufgewertet werden. Zu 3) Mit Blick auf die räumlichen und stadtklimatischen Verhältnisse im Umfeld des Neckermann Areals kann eine signifikante Beeinflussung der klimatischen Verhältnisse durch das neue Rechenzentrum im angrenzenden Stadtteil Fechenheim ausgeschlossen werden. Ungeachtet des geringen Einflusses der Abwärme von Rechenzentren und anderen gewerblich-industriellen Emittenten auf die bioklimatischen Verhältnisse ist sich die Stadt Frankfurt am Main der mit der ungenutzten Abwärme verbundenen Energieverschwendung bewusst. Sie ist daher bestrebt, diese Energiequelle sinnvoll zu nutzen. Dazu wurde bereits ein stadtweites Abwärmekataster erstellt. Weil mit dem Einsatz dieser "Restwärme" andere klimarelevante Energieträger ersetzt werden können, nehmen Maßnahmen zur Abwärmenutzung im städtischen "Masterplan 100 Prozent Klimaschutz" eine zentrale Rolle ein. Zu 4) Der Magistrat der Stadt Frankfurt ist gemäß hessischem Denkmalschutzgesetz die für das Neckermann-Gebäude zuständige Untere Denkmalschutzbehörde. Vertreten wird er durch das Denkmalamt als dessen Geschäftsstelle. Im Rahmen der den Unteren Denkmalschutzbehörden per Gesetz zugewiesenen Kompetenzen ist der Magistrat somit Rechtsbehörde und erteilt im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde, dem Landesamt für Denkmalpflege Hessen, denkmalrechtliche Bescheide, die bei Eingriffen in den Gebäudebestand erforderlich sind.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020OFOF 723/11Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2020VV 1690Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.Anfrage
- 11. Januar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 3Interxion Deutschland GbmH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße einStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab