Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert Auskunft vom Magistrat über die Entscheidung, das Vorkaufsrecht für das ehemalige Neckermann-Gelände nicht zu nutzen. Ziel ist es, die städtebauliche Integration von Rechenzentren und den Schutz von Baudenkmälern sicherzustellen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wieso die Stadt Frankfurt nicht von ihrem, erst im November 2019 beschlossenen und verabschiedeten Vorkaufsrecht des ehemaligen Neckermanngeländes, Gebrauch gemacht hat? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Konzentration von Rechenzentren stadtplanerisch in das Gesamtbild des Stadtteils integriert werden können ohne den Stadtteil weiter abzuwerten? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, wie die durch das weitere Rechenzentrum anfallende Abwärme den bereits stark industriell geprägten Stadtteil nicht weiter aufheizt (siehe Klimaplanatlas)? - Wie die Stadt Frankfurt sicherstellen möchte, dass die Baudenkmäler, wie das frühere Neckermann-Hauptverwaltungsgebäude und das Kesselhaus weiter geschützt und erhalten bleiben können?
Begründung
In der Frankfurter Rundschau vom 15.02.2020 war zu lesen, dass die Firma Interxion sich auf dem ehemaligen Neckermann Gelände eingekauft hat. Heute bereits ist die Hanauer Landstraße in erster und zweiter Reihe Standort von noch im Bau befindlichen und bereits baulich abgeschlossenen Rechenzentren. Diese riesigen "Klötze", mit Natodraht hochgesichert und menschenleer passen sich städtebaulich nicht in das vorhandene Mischgebiet ein. Das Vorkaufsrecht der Stadt Frankfurt und dessen Wahrnehmung hätte die Möglichkeit geboten, dass zentralliegende Neckermann-Gelände städtebaulich und klimagerecht langfristig positiv zu entwickeln und die Ansiedlung von Gewerbe- und Handwerksbetrieben zu steuern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. März 2020Sie sind hierOFOF 723/11Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 22. Juni 2020VV 1690Interxion Deutschland GmbH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße ein.Anfrage
- 11. Januar 2021Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 3Interxion Deutschland GbmH kauft sich auf dem ehemaligen Neckermann-Gelände an der Hanauer Landstraße einStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme