Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der Niedwiesenstraße
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Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2009, ST 395
Betreff:
Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der Niedwiesenstraße
Gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Frankfurt am Main ist die Verpflichtung zum Winterdienst auf Gehwegen auf die Eigentümer/ -innen der erschlossenen Grundstücke übertragen. Gemäß § 11 Absatz 2 lit. b) gilt dies auch für die Treppen, die nicht Bestandteil der Straße sind.
Dementsprechend sind für die Durchführung des Winterdienstes auf dem Verbindungsweg zwischen Willibrachtstraße und Lindenring zur Niedwiesenstraße (einschließlich der Treppen zur Eisenbahnunterführung) die Anlieger sowie die Hinteranlieger der betreffenden Straßen zuständig.
Aufgrund der Tatsache, dass bei den letzten Schneeereignissen von den Anliegern weder Schnee geräumt noch gestreut wurde, wird der Magistrat die betroffenen Grundstückseigentümer / -innen ausführlich, schriftlich über die satzungsgemäßen Verpflichtungen informieren.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Februar 2009OFOF 849/9Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der NiedwiesenstraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. Februar 2009OMOM 3008Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der NiedwiesenstraßeDirektanregung
- 20. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 7 WochenSTST 395Verbindungsweg einschließlich Treppe und Eisenbahnunterführung zwischen der Willibracht- und der NiedwiesenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab