Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei"
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Straße Alt-Niedereschbach als "Anlieger frei" auszuweisen, um den LKW-Verkehr aus dem Gebiet zu reduzieren. Dies ist notwendig, da die bestehende Beschilderung nicht ausreicht, um den Verkehr zu kontrollieren, und es aufgrund der Einkaufsmärkte und Wohngebiete zu regelmäßigem LKW-Verkehr kommt.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Urseler Weg — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.09.2026.
- Schulwegsicherheit: Schulwegtermin, Verkehrsbeobachtung und wirksame Barrieren vor den Zebrastreifen18.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geeignete Maßnahmen zur Verkehrssicherheit an der Kreuzung Urseler Weg / Homburger Landstraße12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Umsetzung der Tempo-30-Zone auf der Homburger Landstraße zwischen dem Kreisel DeuilLaBarreStraße und der Einmündung Urseler Weg29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Urseler Weg per E-MailStellungnahme des Magistrats
Die Straße Alt-Niedereschbach ist schon heute an der Einmündung Deuil-la-Barre-Straße sowie der Urseler Weg an der Einmündung Homburger Landstraße mit dem Verkehrszeichen (VZ) 253 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t) in Verbindung mit dem Zusatz "Anlieger frei" beschildert. Ziel der Beschilderung ist es, den LKW-Verkehr aus diesem Gebiet herauszuhalten. Aufgrund zweier sich dort befindlichen Einkaufsmärkte sowie eines großen Wohngebietes kommt es zwangsläufig zu regelmäßigem LKW-Verkehr, der sich nicht ausschließen lässt. Auch das Aufstellen eines VZ 250 StVO "Verbot für Fahrzeuge aller Art" ist in diesem Gebiet weder zielführend noch kontrollierbar.
Der Kurvenbereich ist mit circa 7,50 m ausreichend dimensioniert (sofern Anlieger:innen nicht illegal dort parken), um bei angemessener Geschwindigkeit Begegnungsverkehr zuzulassen. Ein Verkehrsspiegel ist zur Einsicht angebracht.
Dass Schäden an dem Gebäude Hausnummer 34 entstehen, ist vor dem Hintergrund, dass dieses Gebäude zurückgesetzt auf dem Grundstück steht, nicht nachvollziehbar.
Für gewünschte Haltverbote bittet der Magistrat um direkte Kontaktaufnahme des Ortsvorstehers mit der zuständigen Stelle.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Oktober 2023OFOF 264/15Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als AnliegerfreiOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Oktober 2023OMOM 4683Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als „Anlieger frei“Direktanregung
- 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 394Ausweisung der Straße Alt-Niedereschbach als „Anlieger frei“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab