Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installieren
Zusammenfassung
Der Magistrat hat die Anregung zur Installation von Pollern an verschiedenen Straßenkreuzungen im Riederwald abgelehnt. Die räumlichen Gegebenheiten lassen keine geeigneten Sperrflächen zu, und eine zusätzliche Beschilderung oder Markierung ist nicht gerechtfertigt. Die Situation wird jedoch weiterhin durch allgemeine Streifen kontrolliert.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Magistrat bedauert, der Anregung nicht entsprechen zu können. In den ohnehin beengten räumlichen Verhältnisse in den genannten Bereichen bieten sich keine Sperrflächen an. Auf Sperrflächen darf weder geparkt oder gehalten werden, noch dürfen diese überfahren werden. Dies würde auch für die Müllfahrzeuge gelten. Poller bieten sich hier aufgrund der räumlichen Gegebenheiten nicht an. Die Situation vor Ort rechtfertigt keine über die allgemeinen Vorschriften hinausgehende Beschilderung oder Markierungen, da sich das vorsätzliche Fehlverhalten einzelner Verkehrsteilnehmenden so nicht wirkungsvoll unterbinden lässt. Die genannten Örtlichkeiten werden jedoch im Rahmen der allgemeinen Streife kontrolliert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2020OFOF 760/11Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installierenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. September 2020OMOM 6615Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installierenDirektanregung
- 12. Februar 2021Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 29 WochenSTST 394Poller an diversen Straßenkreuzungen im Riederwald installierenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab