Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützen
Zusammenfassung
Der Magistrat spricht sich gegen eine bauliche Abgrenzung des Denkmals am Platz der vergessenen Kinder aus, um die Zugänglichkeit und Erlebbarkeit für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten. Zudem wird auf den rechtlichen Schutz von Gedenkstätten hingewiesen und die Entwicklung einer Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter im öffentlichen Raum angekündigt.
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Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der öffentliche Raum in Frankfurt am Main ist stark limitiert. Daher werden Kunstwerke und Gedenkstätten in ämterübergreifender Zusammenarbeit realisiert, um eine würdevolle Situation zu schaffen und zugleich das Stadtbild aufzuwerten. Der "Platz der vergessenen Kinder" wurde mit dem Ziel umgesetzt, dieses Denkmal für alle Bürgerinnen und Bürger frei zugänglich und erlebbar zu machen. Eine bauliche Abgrenzung widerspricht diesem planerischen Grundsatz und wird vom Magistrat abgelehnt.
Gedenkstätten im öffentlichen Raum sind gesetzlich vor Verunglimpfung und Beschimpfung geschützt (Strafgesetzbuch §189 Strafgesetzbuch "Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener" sowie § 168 Absatz II "Beschimpfung"). Das Abstellen von E-Scootern und Fahrrädern dagegen lässt sich in diesem Zusammenhang nicht unterbinden. Der Magistrat weist jedoch darauf hin, dass derzeit eine Sondernutzungserlaubnis mit einem Auflagenkatalog für das Abstellen der E-Scooter im öffentlichen Raum erarbeitet wird, die das "wilde Abstellen" der Roller verhindern soll.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Oktober 2021OFOF 210/5Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 29. Oktober 2021OMOM 957Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützenDirektanregung
- 14. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 393Das Denkmal am Platz der vergessenen Kinder vor Entwürdigung schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab