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Hinweisschilder für öffentliche Parks im Ortsbezirk

Vorlagentyp: STMagistrat
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat plant, in öffentlichen Parks Hinweisschilder aufzustellen, um auf das Verbot von E-Scootern hinzuweisen und die Rücksichtnahme von Radfahrern gegenüber Fußgängern zu fördern. Dies soll dazu beitragen, prekäre Situationen in den Parkanlagen zu vermeiden.

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Thema Fahrradfahren verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat bedauert sehr, dass es innerhalb der Parkanlagen immer wieder zu prekären Situationen aufgrund fehlender Rücksichtnahme von Radfahrer:innen oder E-Scooterfahrer:innen kommt.

In den öffentlichen Grünanlagen ist das Fahrradfahren nur unter der Voraussetzung der Rücksichtnahme gegenüber Fußgänger:innen geduldet. Die Benutzung von E-Scootern ist in öffentlichen Parkanlagen grundsätzlich verboten.

Das Grünflächenamt hat für die öffentlichen Grünanlagen bereits Vorlagen für Schilder entwickelt, auf denen das E-Scooter-Verbot vermerkt ist. Grundsätzlich sollen alle öffentlichen Grünanlagen mit den entsprechenden Schildern versehen werden. Dies kann aus Kapazitätsgründen nur nach und nach erfolgen.

Das Fachamt wird auf den Ortsbeirat zugehen, um Prioritäten festzulegen, welche Parks und öffentliche Grünanlagen vorrangig mit den entsprechenden Schildern ausgestattet werden sollen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. November 2022OFOF 232/7Hinweisschilder für öffentliche Parks im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · BFF
  2. 29. November 2022OMOM 3199Hinweisschilder für öffentliche Parks im OrtsbezirkDirektanregung
  3. 6. Februar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 Wochen
    STST 392Hinweisschilder für öffentliche Parks im Ortsbezirk
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
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