Durchfahrt durch die Straße "Am Steinernen Stock" prüfen
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Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2010, ST 391
Betreff:
Durchfahrt durch die Straße "Am Steinernen Stock" prüfen
Vorbemerkungen
Zum besseren Verständnis der nachfolgend beschriebenen Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung in der Straße "Am Steinernen Stock“ muss zunächst die Verkehrsfunktion der Straße "Am Steinernen Stock“ erläutert werden.
Über diese Straße werden unmittelbar nur wenige Grundstücke erschlossen, vor allem die 6 Häuser auf der Ostseite der Straße (Haus-Nr. 2 – 12). Die Grundstücke auf der Westseite der Straße "Am Steinernen Stock“, im Bereich des Bertramshofes, (Haus-Nr 1 und 7) sind mit Kraftfahrzeugen über den zugehörigen Parkplatz direkt von der Kaiser-Sigmund-Str. aus erreichbar.
Die sechs Häuser auf der Ostseite, mit den Haus-Nr. 2 – 12, erzeugen naturgemäß nur einen sehr geringen Anteil des Gesamtverkehrs in der Straße (s. Pkt. 2).
Neben der Erschließung der unmittelbaren Anlieger, hat die Straße "Am Steinernen Stock“, zusammen mit der Betramsstraße, der Malapertstraße und dem Kühhornshofweg, aber auch die Funktion der Erschließung der Liegenschaften innerhalb der Tempo 30-Zone, vor allem im Bereich der Betramswiese und des Kühhornhofweges.
Bei Betrachtung des gesamten Gebietes zwischen Marbachweg, Eckenheimer Landstr., Adickesallee und Eschersheimer Landstr. handelt es sich auch dabei um - quartierbezogenen - Anliegerverkehr, dessen Quellen bzw. Ziele innerhalb dieser Tempo 30-Zone liegen.
Dazu gehören natürlich vor allem der Hessische Rundfunk und die Parkplätze bzw. Parkhäuser im Bereich der Betramswiese.
Alternativ zur Straße "Am Steinernen Stock“, kann der aus Richtung Nordosten kommende Verkehr (vom Marbachweg bzw. der Jean-Monnet-Str.) diese Ziele, aufgrund der bestehenden Verkehrsführung (Einbahnstraßenregelungen), nur noch über die Malapertstr. oder die Betramstr. erreichen.
Bei der Ausfahrt aus dem Quartier in nordöstliche Richtung stehen neben der Straße "Am Steinernen Stock“ nur noch der Kühhornshofweg und widerum die Betramstr. zur Verfügung. Alle genannten Straßen sind aber ebenfalls verkehrsberuhigte Tempo 30-Straßen, die nicht mit verlagertem Verkehr belastet werden sollten.
zu Pkt. 1:
Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsmengen in der Straße “Am Steinernen Stock“
wurden am Dienstag, den 08.09.2009, an einem repräsentativen Werktag außerhalb der Schulferien, von 00:00 bis 24:00 Uhr sämtliche Verkehrsströme (Abbiegebeziehungen) an den Knotenpunkten Kaiser-Sigmund-Straße / Am Steinernen Stock und Bertramswiese / Kühhornshofweg / Am Steinernen Stock gezählt
(s. Anlagen 1 und 2).
Zeitgleich mit den Knotenpunktzählungen erfolgte eine Erfassung der Kennzeichen aller in die Straße "Am Steinernen Stock“ ein- und ausfahrende Kraftfahrzeuge über einen Zeitraum von insgesamt 8 Stunden (06:00-10:00 Uhr und 15:00-19:00 Uhr).
Die Ergebnisse der Verkehrszählung sind der nachfolgenden Tabelle 1 zu entnehmen, die der Kennzeichenerfassung werden unter Punkt 2 erläutert und dargestellt. In den Anlagen 3 und 4 sind die Ergebnisse außerdem grafisch dargestellt.
An der nördlichen Zufahrt zur Straße "Am Steinernen Stock“, von der Kaiser-Sigmund-Straße kommend, bogen 1.057 Kfz/24 h in die Straße "Am Steinernen Stock“ ab. Dagegen fuhren an der südlichen Zufahrt, von der Bertramswiese bzw. dem Kühhornshofweg kommend, 220 Kfz/24 h in die Straße "Am Steinernen Stock“ ein.
Insgesamt wurden an diesem Tag 1.277 Kfz/24 h gezählt, mit einem sehr geringen Schwerverkehrsanteil (SV-Anteil: Lkw > 3,5 to) von weniger als 1,0 %.
Am Steinernen Stock
Pkw
Lkw
Kfz gesamt
SV-Anteil
07.00 – 08.00 Uhr
Erfassungszeitraum
und Fahrtrichtung
in 24 Std.
(00-24 Uhr)
in 24 Std.
(00-24 Uhr)
in 24 Std.
(00-24 Uhr)
in 24 Std.
(00-24 Uhr)
Kfz / Std.
Zufahrt von der
Kaiser-Sigmund-Str. in
Richtung Bertramwiese / Kühhornshofweg
1.052
5
1.057
0,47 %
168
Zufahrt von der Betramswiese / dem Kühhornshofweg in
Richtung Kaiser-Sigmund-Str.
218
2
220
0,91 %
11
Gesamt (beide Richtungen)
1.270
7
1.277
0,55 %
178
Tab.1: Verkehrsmengen in der Straße "Am Steinernen Stock“, Zählung vom 08.09.2009
Im gefragten Zeitraum zwischen 07:00 und 08:00 Uhr fuhren auf der Straße "Am Steinernen Stock“, von der Kaiser-Sigmund-Straße kommend, 168 von 1.057 Kfz, das entspricht rd. 16 %, in Richtung Bertramswiese / Kühhornshofweg. Dieser Zeitraum ist gleichzeitig auch die Spitzenstunde in diese Fahrtrichtung.
In umgekehrter Richtung - von der Bertramswiese bzw. vom Kühhornshofweg in Richtung Kaiser-Sigmund-Straße - fuhren zwischen 07.00 und 08.00 Uhr lediglich 10 von 220 Kfz, das entspricht rd. 4,5 % des Verkehrs in diese Fahrtrichtung. Die Spitzenstunde in dieser Fahrtrichtung liegt dagegen, mit 32 von 220 Kfz (entsprechend rd. 14,5 %) nachmittags zwischen 16.00 und 17:00 Uhr. Aus diesen Werten ergibt sich eine sehr ungleichmäßige Verteilung der Verkehrsmengen zwischen den beiden Fahrtrichtungen, was normalerweise nicht üblich ist. Dies liegt sicherlich auch an der Verkehrsführung in der Kaiser-Sigmund-Str., weil hier die Zufahrt in die Straße "Am Steinernen Stock“ nur aus nördl. Richtung und die Ausfahrt dagegen nur in südliche Richtung möglich ist.
Die Gesamtverkehrsbelastung ist mit rd. 1.300 Kfz/24 h auch für eine Wohnstraße allerdings sehr gering.
zu Pkt. 2:
Mit der Kennzeichenerfassung wurde ermittelt, wieviele der insgesamt in der Straße "Am Steinernen Stock“ gezählten Fahrzeuge ohne Halt von der Kaiser-Sigmund-Str. zur Betramswiese / zum Kühhornshofweg bzw. in umgekehrter Richtung fuhren und wieviele Fahrzeuge in der Straße "Am Steinernen Stock“ abgestellt wurden.
Diese Kennzeichenerfassung wurde, ebenso wie die Zählung, an beiden Einmündungen der Straße durchgeführt, jeweils in der Zeit von 06:00 bis 10:00 und 15:00 bis 19:00 Uhr.
Die Auswertung ergab, dass aufgrund der geringen Anzahl direkter Anlieger in der Straße "Am Steinernen Stock“ in beiden Fahrtrichtungen der quartierbezogene Anliegerverkehr dominiert. In Nord-Süd Richtung, von der Kaiser-Sigmuind-Str. kommend, waren es 693 Kfz/8 h (s. Tab. 2) und in Süd-Nord Richtung 99 Kfz/8 h, die ohne anzuhalten durch die Straße "Am Steinernen Stock“ gefahren sind. (s. Tab. 3). Weiteres Einzelheiten sind den nachfolgenden Tabellen und den Anlagen zu entnehmen.
Fahrtrichtung und Erfassungszeitraum
unmittelbarer Anliegerverkehr
quartierbezogener Anliegerverkehr
Gesamt- verkehr (Summe)
Fahrtrichtung 1
von Nord nach Süd
(Zufahrt von der Kaiser-Sigmund-Str. bzw. Ausfahrt zur Betramswiese / zum Kühhornshofweg)
von und zu den Grundstücken "Am Steinernen Stock 2-12“
von der Kaiser-Sigmund-Str. ohne Halt
zur Betramswiese / zum Kühhornshofweg
06:00 bis 10.00 Uhr
26 Kfz
485 Kfz
511 Kfz
15:00 bis 19.00 Uhr
27 Kfz
208 Kfz
235 Kfz
Summe in 8 Std.
53 Kfz
693 Kfz
746 Kfz
Tab.2: Zusammensetzung des Verkehrs in der Straße "Am Steinernen Stock“ von der
Kaiser-Sigmund-Straße kommend in Richtung Bertramswiese / Kühhornshofweg
Eine Einbahnstraßenregelung in der Straße "Am Steinernen Stock“, die nur noch den Verkehr von der Betramswiese / dem Kühhornshofweg in Richtung Kaiser-Sigmund-Str. zuließe, würde in der entgegengesetzten Richtung deshalb zu einer Verlagerung des gesamten Verkehrs aus der Straße "Am Steinernen Stock“ auf die Betramstr. und die Malapertstr. führen. Diese Straßen sind aber ebenfalls verkehrsberuhigte Straßen mit anliegender Wohnbebauung und sollten deshalb auch nicht ohne zwingende Gründe zusätzlich mit diesem verlagertem Verkehr belastet werden.
Fahrtrichtung und Erfassungszeitraum
unmittelbarer Anliegerverkehr
quartierbezogener Anliegerverkehr
Gesamt- verkehr (Summe)
Fahrtrichtung 2
von Süd nach Nord
(Zufahrt von der Betramswiese / dem Kühhornshofweg bzw.
Ausfahrt zur Kaiser-Sigmund-Str.)
von und zu den Grundstücken "Am Steinernen Stock 2-12“
von der Betramswiese / dem Kühhornshofweg ohne Halt
zur Kaiser-Sigmund-Str.
06:00 bis 10.00 Uhr
15 Kfz
24 Kfz
39 Kfz
15:00 bis 19.00 Uhr
14 Kfz
75 Kfz
89 Kfz
Summe in 8 Std.
29 Kfz
99 Kfz
128 Kfz
Tab.3: Zusammensetzung des Verkehrs in der Straße "Am Steinernen Stock“ von der Bertramswiese /
dem Kühhornshofweg kommend in Richtung Kaiser-Sigmund-Straße
zu Pkt. 3:
Bei Einrichtung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung Kaiser-Sigmund-Str., wie unter Pkt. 2 bereits beschrieben, müssten auch die Anwohner - und Besucher - der Straße "Am Steinernern Stock“, zum Teil größere Umwege, sowohl bei der Zufahrt als auch bei der Abfahrt in Kauf nehmen.
Die Zufahrt über die Verbindung Marbachweg – Kaiser-Sigmund-Str. – Am Steinernen Stock sowie Eckenheimer Landstr. – Kaiser-Sigmund-Str. (Wenden in Höhe Bundenweg) – Am Steinernen Stock wäre nicht mehr möglich.
Stattdessen müsste die Zufahrt über Marbachweg – Bertramstr. – Bertramswiese – Am Steinernern Stock sowie über Eckenheimer Landstr. – Malapertstr. – Feldgerichtstr. – Am Steinernen Stock erfolgen.
Bei der Abfahrt wäre die Verbindung über Am Steinernen Stock – Bertramswiese – Bertramstr. (in Richtung Marbachweg bzw. in Richtung Adickesallee) nicht mehr möglich.
Das gilt ebenfalls für die Verbindung Am Steinernen Stock – Feldgerichtstr. – Kühhornshofweg – Eckenheimer Landstraße. Die Abfahrt kann bei einer Einbahnstraßenregelung ausschließlich über die Kaiser-Sigmund-Str. in Richtung Eckenheimer Landstr. bzw. über den Wender in Höhe Francstr. / Brommstr. in Richtung Marbachweg erfolgen.
Vom Magistrat wird die Einrichtung einer Einbahnstraße "Am Steinernen Stock“ derzeit nicht empfohlen. Vielmehr sollten die Auswirkungen der anstehenden verkehrsberuhigenden Maßnahmen in der Kaiser-Sigmund-Str. (Einbindung in die Tempo 30 – Zone) abgewartet werden.
Anlage 1 (ca. 22 KB) Anlage 2 (ca. 22 KB) Anlage 3 (ca. 240 KB) Anlage 4 (ca. 241 KB) Anlage 5 (ca. 187 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Juni 2009OFOF 976/9Durchfahrt durch die Straße .Am Steinernen Stock. prüfenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juli 2009OMOM 3443Durchfahrt durch die Straße .Am Steinernen Stock. prüfenDirektanregung
- 7. September 2009STST 1343Durchfahrt durch die Straße "Am Steinernen Stock" prüfenStellungnahme
- 8. März 2010Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 391Durchfahrt durch die Straße "Am Steinernen Stock" prüfenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab