Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.03.2013, ST 383
Betreff: Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen Die RTW Planungsgesellschaft hat aufbauend auf dem Grundsatzbeschluss zum Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main (§ 10477 vom 15.12.2005) die Trassenplanungen auf der Grundlage früherer Untersuchungen sowie diverser Prüfaufträge und Anregungen der Stadtverordnetenversammlung sowie der betroffenen Ortsbeiräte zu einer Vorzugstrasse weiterentwickelt. Im Stadtgebiet Frankfurt konnte noch nicht der gesamte Trassenverlauf dieser Vorzugstrasse bis zur Vorplanungsreife vorangetrieben werden. Mit der Verlängerung der RTW Planungsgesellschaft (§ 2508 vom 13.12.2012 und gleichlautende Beschlüsse der anderen Gesellschafter) sind jetzt die Voraussetzungen geschaffen worden, die Vorplanung mit Nachdruck weiterbetreiben und abschließen zu können. Der Magistrat geht davon aus, dass in der zweiten Jahreshälfte 2013 die Vorplanungsvorlage in die parlamentarische Beratung gegeben werden kann.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2012MM 225RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Verlängerung der Lebensdauer der Gesellschaft bis zum 31.12.2015 sowie Aufstockung des Budgets; Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)Magistratsvortrag
- 13. November 2012OFOF 224/7Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen!Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 27. November 2012OAOA 288Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225Anregung
- 4. März 2013Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 383Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab