Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen!
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Beschluss weiterplanen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der RTW-Planungsgesellschaft in einer Magistratsvorlage die geplante Trasse und die geplanten Stationen der Regionaltangente West dem Stadtparlament und den Ortsbeiräten zur Beschlussfassung vorzulegen. Begründung: Wie in der Magistratsvorlage M 225 ausgeführt, soll die RTW Planungsgesellschaft beauftragt werden, für die Regionaltangente West die Entwurfs- und Genehmigungs-planung durchzuführen. Bisher gibt es aber noch keinen parlamentarischen Beschluss über die Trassenführung. Auch der geplante Wegfall des Haltepunkts Stadion ist noch nicht beschlossen. Für die Trassenführung gibt es bisher nur Variantenuntersuchungen mit der Empfehlung einer Vorzugstrasse durch die RTW-Planungsgesellschaft. Die Trassenführung, insbesondere in den Bereichen Höchst - Sossenheim und Praunheim - Nordweststadt, birgt aber ein hohes Konfliktpotenzial. Es ist unsinnig, ohne vorherige Beschlussfassung für eine Trasse durch die parlamentarischen Gremien die Entwurfsplanung in Auftrag zu geben. Wenn die öffentliche Diskussion erst nach der Entwurfsplanung durchgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass kostenträchtige Umplanungen notwendig werden. Dies würde eine erhebliche Geldverschwendung bedeuten - oder die Diskussion wird mit Hinweis auf die hohen Kosten abgewürgt, wie es bisher bei Planungsvorhaben in Frankfurt üblich ist. Die Vorstellung von Trassenvarianten in den Ortsbeiräten in einer Power-Point-Präsentation ist kein Ersatz für die Vorstellung der Planung mit aussagekräftigen Plänen in einem Magistratsvortrag mit der Möglichkeit, Änderungsanträge zu formulieren. Im Bericht des Magistrats B 401 vom 16.09.2011 ist ausgeführt: "Aufbauend auf dieser Vorzugstrasse erstellt die RTW-Planungsgesellschaft als zunächst abschließenden Arbeitsschritt eine Beschlussvorlage für die Gremien der die RTW-Planungsgesellschaft tragenden Gebietskörperschaften, die der Entscheidung dienen soll, ob die Planung weitergeführt wird und die erforderlichen Planungsmittel bereitgestellt werden." Diese Beschlussvorlage ist bisher nicht vorgelegt worden. Die Magistrats-Vorlage M 225 enthält nur völlig ungeeignete Übersichtspläne, auf denen keinerlei Details erkennbar sind.
Inhalt
Antrag vom 13.11.2012, OF 224/7
Betreff: Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der RTW-Planungsgesellschaft in einer Magistratsvorlage die geplante Trasse und die geplanten Stationen der Regionaltangente West dem Stadtparlament und den Ortsbeiräten zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung: Wie in der Magistratsvorlage M 225 ausgeführt, soll die RTW Planungsgesellschaft beauftragt werden, für die Regionaltangente West die Entwurfs- und Genehmigungs-planung durchzuführen. Bisher gibt es aber noch keinen parlamentarischen Beschluss über die Trassenführung. Auch der geplante Wegfall des Haltepunkts Stadion ist noch nicht beschlossen. Für die Trassenführung gibt es bisher nur Variantenuntersuchungen mit der Empfehlung einer Vorzugstrasse durch die RTW-Planungsgesellschaft. Die Trassenführung, insbesondere in den Bereichen Höchst - Sossenheim und Praunheim - Nordweststadt, birgt aber ein hohes Konfliktpotenzial. Es ist unsinnig, ohne vorherige Beschlussfassung für eine Trasse durch die parlamentarischen Gremien die Entwurfsplanung in Auftrag zu geben. Wenn die öffentliche Diskussion erst nach der Entwurfsplanung durchgeführt wird, ist damit zu rechnen, dass kostenträchtige Umplanungen notwendig werden. Dies würde eine erhebliche Geldverschwendung bedeuten - oder die Diskussion wird mit Hinweis auf die hohen Kosten abgewürgt, wie es bisher bei Planungsvorhaben in Frankfurt üblich ist. Die Vorstellung von Trassenvarianten in den Ortsbeiräten in einer Power-Point-Präsentation ist kein Ersatz für die Vorstellung der Planung mit aussagekräftigen Plänen in einem Magistratsvortrag mit der Möglichkeit, Änderungsanträge zu formulieren. Im Bericht des Magistrats B 401 vom 16.09.2011 ist ausgeführt: "Aufbauend auf dieser Vorzugstrasse erstellt die RTW-Planungsgesellschaft als zunächst abschließenden Arbeitsschritt eine Beschlussvorlage für die Gremien der die RTW-Planungsgesellschaft tragenden Gebietskörperschaften, die der Entscheidung dienen soll, ob die Planung weitergeführt wird und die erforderlichen Planungsmittel bereitgestellt werden." Diese Beschlussvorlage ist bisher nicht vorgelegt worden. Die Magistrats-Vorlage M 225 enthält nur völlig ungeeignete Übersichtspläne, auf denen keinerlei Details erkennbar sind.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2012MM 225RTW Planungsgesellschaft mbH hier: Verlängerung der Lebensdauer der Gesellschaft bis zum 31.12.2015 sowie Aufstockung des Budgets; Vergabe der Leistungsphasen 3 und 4 gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)Magistratsvortrag
- 13. November 2012Sie sind hierOFOF 224/7Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen!Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 27. November 2012OAOA 288Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanen Vortrag des Magistrats vom 15.10.2012, M 225Anregung
- 4. März 2013Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 383Regionaltangente West nicht ohne Beschluss weiterplanenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung FDP und REP