Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 380
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad Nach Auswertung der Verkehrszählung vom 09.11.2017 hat sich folgendes ergeben: Gemäß den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) müssen gewisse Mindestmengen an Fußgänger- und Kfz-Verkehr vorliegen, um einen Fußgängerüberweg (FGÜ) anlegen zu können. So kann ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärke von mindestens 200 Kraftfahrzeugen pro Stunde und mindestens 50 zu Fuß Gehenden pro Stunde in der fußgängerstärksten Stunde eingerichtet werden. Die maximale Verkehrsstärke für einen FGÜ liegt bei 750 Kfz pro Stunde. In dem vom Ortsbeirat genannten Bereich der Trifelsstraße sind es im in der fußgängerstärksten Stunde 35 zu Fuß Gehende und 129 Kfz. Die notwendige Verkehrsstärke für die Einrichtung eines FGÜ gemäß R-FGÜ ist somit nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass keine große Sensibilisierung der Kfz-Fahrenden eintreten wird und es entsprechend häufiger zu gefährlichen Situationen für zu Fuß Gehende kommen könnte. Der FGÜ strahlt für den zu Fuß Gehenden in diesem Fall eine höhere Sicherheit aus, als vermutlich erreicht werden wird. Daher kann der Anregung nicht entsprochen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 535/5Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017OMOM 1965Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradDirektanregung
- 10. November 2017STST 2216Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradStellungnahme
- 19. Februar 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 380Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab