Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2216
Betreff: Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in Niederrad Vorläufige Stellungnahme: Um eine endgültige Entscheidung über die Anregung des Ortsbeirats treffen zu können, ist es zunächst nötig, die Verkehrszahlen (Fußgänger- und Fahrverkehr) an der genannten Örtlichkeit zu erheben und auszuwerten. Der Magistrat wird daher eine entsprechende Verkehrszählung durchführen. Im Anschluss wird der Magistrat abschließend Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 535/5Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. August 2017OMOM 1965Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierSTST 2216Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradStellungnahme
- 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 380Anbringung eines Zebrastreifens im Kreuzungsbereich der Trifelsstraße und Schwanheimer Straße in NiederradStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab