Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern
Zusammenfassung
Der Magistrat hat eine Stellungnahme zur Erweiterung der Parkmöglichkeiten für Handwerker abgegeben. Es wird betont, dass Handwerkerparkausweise nur in Ausnahmefällen erteilt werden können, um die Nutzung des öffentlichen Raums gerecht zu gestalten. Die Verantwortung für Parkmöglichkeiten liegt bei den Unternehmen selbst.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Frankfurt ist eine wachsende Stadt. Das gilt sowohl für die Zahl der Einwohner_innen als auch der Fahrzeugzulassungen. Dies führt zu einem erhöhten Aufkommen an parkenden Fahrzeugen, was ein hohes Konfliktpotential aufgrund der verschiedenen Nutzungswünsche des knappen öffentlichen Verkehrsraums bewirkt.
Bei dem Handwerkerparkausweis handelt es sich um eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), an die sehr strenge Maßstäbe anzulegen sind. Gruppen von Verkehrsteilnehmern dürfen nicht pauschal privilegiert werden. Ein Handwerkerparkausweis ist gesetzeskonform lediglich im unumgänglichen Ausnahmefall zu erteilen.
Frankfurt erteilt den im Jahr 2006 erstmals initiierten "Handwerkerparkausweis Region Frankfurt Rhein-Main", dessen Erteilungskriterien (mitsamt den bereits jetzt großzügigen Gültigkeitsbereichen) im Rahmen einer gegenseitigen vertraglichen Duldung aller mittlerweile 32 teilnehmenden Kommunen im Rhein-Main-Gebiet und darüber hinaus einheitlich festgelegt sind. Die Vereinbarung schließt rechtskonform explizit die Nutzung der Sonderparkrechte im direkten Umfeld des Firmensitzes aus.
Wie auch ein Erlass des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen vom 12. Juni 2019 und zahlreiche Gerichtsurteile die Gesetzeslage noch einmal klarstellen, können Handwerkerparkausweise nur nach restriktivem Ermessen im Einzelfall erteilt werden bei besonderen und schwierigen Einsatzbedingungen:
- häufig wechselnde Einsatzstellen,
- ganztägige Standzeiten am Einsatzort, (Werkstattwagen muss in unmittelbarer Nähe zum Einsatzort abgestellt werden) oder
- im Ausnahmefall, wenn es in der Nähe des Arbeitsortes keine freie Parkmöglichkeit gibt und eine Dringlichkeit besteht oder
- aufgrund der Art der Arbeit ein längerer Weg oder häufiges Pendeln zwischen Fahrzeug und Arbeitsstelle nicht zumutbar ist oder
- ein Werkstattwagen mit fest eingebautem Gerät für die Arbeit Vorort unabdingbar ist.
Um also Handwerkstätigkeiten vor Ort trotz umfangreicher Transportnotwendigkeit, beziehungsweise Notwendigkeit, das Fahrzeug als Werkstatt/Ersatzteillager zu nutzen, zu ermöglichen, wird ein "Handwerkerparkausweis" erteilt.
Wege-, Zeit- und Kostenersparnis spielen bei der einzelfallbezogenen Ermessenausübung keine Rolle.
Da insofern lediglich die Handwerkstätigkeit vor Ort ermöglicht werden soll, ist es nicht statthaft, eine Genehmigung zu erteilen, um Firmenfahrzeugen im öffentlichen Verkehrsraum für eine Tätigkeit privilegiert bereit zu halten. Vielmehr hat das Unternehmen eigenverantwortlich für Parkmöglichkeiten zu sorgen (beispielsweise durch Anmietung, Nutzung von Parkhäusern, et cetera). Daher ist in jeder Ausnahmegenehmigung für Handwerker auch die Auflage enthalten, dass nicht im Umkreis von 300 Metern Luftlinie des Firmensitzes privilegiert geparkt werden darf.
Dem Magistrat ist die angespannte Situation der Handwerksbetriebe bezüglich Abstellflächen für Kfz bewusst. Die Verlagerung von firmeneigenen Parkplätzen in den öffentlichen Verkehrsraum würde eine Privilegierung bestimmter Berufsgruppen darstellen; dies ist im Straßenverkehrsrecht per se nicht erlaubt.
Es ist in fortwährender Prüfung, inwieweit eine gesetzeskonforme Möglichkeit besteht, wirtschaftlich wünschenswerte Unterstützung Geschäftsausübenden zukommen zu lassen; Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO eignen sich wie oben ausgeführt dafür nicht flächendeckend, da sie dringend und notwendig zu sein haben; die Tätigkeit darf sonst nicht ausführbar sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2022OFOF 314/5Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Januar 2022OMOM 1518Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 379Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab