Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 5 schlägt vor, die Parkmöglichkeiten für Handwerker zu erweitern, indem der Handwerkerparkausweis auch die Parkzone des jeweiligen Handwerksbetriebs einschließt. Dies soll insbesondere kleineren Unternehmen helfen, die nicht auf ihrem Betriebsgelände parken können, um Betriebsverlagerungen oder -schließungen zu vermeiden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, nachfolgende Regelung umzusetzen: Der bisherige Handwerkerparkausweis der Stadt Frankfurt soll zukünftig auch die Parkzone einschließen, in der sich der Handwerksbetrieb selbst befindet. Diese Regelung soll nur für kleinere Unternehmen und für max. zwei Firmenfahrzeuge gelten. Bei der derzeitigen Regelung ist das freie Parken im eigenen Parkbezirk (300 m Luftlinie) für alle Fahrzeuge ausgeschlossen.
Begründung
Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Fahrzeugen, die nicht auf dem Betriebsgelände parken können, brauchen Sondergenehmigungen, um auf der Straße zu parken, auch damit es nicht zu Betriebsverlagerungen oder gar Betriebsschließungen kommt. Handwerk nahe am Kunden ist für den Klimaschutz wichtig. Die derzeitige Regelung: Mit dem Handwerkerparkausweis, den man als Betrieb grundsätzlich kaufen muss, kann man in allen Anwohnerzonen in Frankfurt parken, außer in der eigenen Zone, in der sich der Betrieb befindet. Dies ist jedoch insofern widersinnig, als dass z.B. der Heizkesselaustausch um die Ecke beim Vorfahren mit dem Montagefahrzeug zu einem Strafzettel führen kann. Durch die vorgeschlagene Regelung soll verhindert werden, dass Handwerker mit Firmenfahrzeugen auf der Straße über Nacht unrechtmäßig parken müssen. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Unternehmen mit ihren Fahrzeugen auf dem Firmengelände parken. Kleinere Unternehmen sind jedoch oft nicht in der Lage, in den engen Hofverhältnissen und Straßen geeignete Betriebsflächen zur Verfügung zu stellen. Es ist nachvollziehbar, dass die Gewerbetreibenden, die durch ihre Nähe zum Kunden für weniger Verkehr auf den Straßen sorgen, dadurch bestraft werden, wenn sie ein bis zwei Fahrzeuge auf der Straße parken.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Januar 2022Sie sind hierOFOF 314/5Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Januar 2022OMOM 1518Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternDirektanregung
- 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 379Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme