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Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
55 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Vorschlag sieht vor, die Parkmöglichkeiten für Handwerker in Frankfurt zu erweitern, indem der Handwerkerparkausweis auch die Parkzone des jeweiligen Betriebs einbezieht. Dies soll insbesondere kleineren Unternehmen helfen, die aufgrund von Platzmangel auf dem Betriebsgelände ihre Fahrzeuge nicht abstellen können. Ziel ist es, die Betriebsabläufe zu erleichtern und Betriebsschließungen zu vermeiden.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Anregung

Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Regelung umzusetzen:

Der bisherige Handwerkerparkausweis der Stadt Frankfurt soll zukünftig auch die Parkzone einschließen, in der sich der Handwerksbetrieb selbst befindet. Diese Regelung soll nur für kleinere Unternehmen und für maximal zwei Firmenfahrzeuge gelten. Bei der derzeitigen Regelung ist das freie Parken im eigenen Parkbezirk (300 Meter Luftlinie) für alle Fahrzeuge ausgeschlossen.

Begründung

Handwerksbetriebe mit bis zu zwei Fahrzeugen, die nicht auf dem Betriebsgelände parken können, brauchen Sondergenehmigungen, um auf der Straße zu parken, auch damit es nicht zu Betriebsverlagerungen oder gar Betriebsschließungen kommt. Handwerk nahe am Kunden ist für den Klimaschutz wichtig. Die derzeitige Regelung: Mit dem Handwerkerparkausweis, den man als Betrieb grundsätzlich kaufen muss, kann man in allen Bewohnerparkzonen in Frankfurt parken, außer in der eigenen Zone, in der sich der Betrieb befindet. Dies ist jedoch insofern widersinnig, als dass z. B. der Heizkesselaustausch um die Ecke beim Vorfahren mit dem Montagefahrzeug zu einem Strafzettel führen kann. Durch die vorgeschlagene Regelung soll verhindert werden, dass Handwerker mit Firmenfahrzeugen auf der Straße über Nacht unrechtmäßig parken müssen. Prinzipiell ist es sinnvoll, dass Unternehmen mit ihren Fahrzeugen auf dem Firmengelände parken. Kleinere Unternehmen sind jedoch oft nicht in der Lage, in den engen Hofverhältnissen und Straßen geeignete Betriebsflächen zur Verfügung zu stellen. Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Gewerbetreibenden, die durch ihre Nähe zum Kunden für weniger Verkehr auf den Straßen sorgen, dadurch bestraft werden, wenn sie ein bis zwei Fahrzeuge auf der Straße parken.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Januar 2022OFOF 314/5Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternOrtsbeiratsantrag · FDP
  2. 21. Januar 2022Sie sind hier
    OMOM 1518Parkmöglichkeiten für Handwerker erweitern
    Direktanregung
  3. 27. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 379Parkmöglichkeiten für Handwerker erweiternStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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