Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachten
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Zusammenfassung
Der Magistrat plant eine Nachverdichtung im Ortsbezirk 9, um städtebauliche und verkehrsplanerische Aspekte zu berücksichtigen. Ziel ist es, die Siedlungen im Mittleren Norden integriert zu betrachten und die Lebensqualität der Bewohner:innen zu steigern. Innovative Konzepte sollen entwickelt werden, um die bestehenden Siedlungen zu qualifizieren.
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Friedlebenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 516.12.2024 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Friedlebenstraße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Bei der Prüfung und Bearbeitung von Nachverdichtungsprojekten werden grundsätzlich immer städtebauliche und verkehrsplanerische Aspekte berücksichtigt. Aktuell erarbeitet der Magistrat mit dem "Rahmenplan Nachverdichtung Mittlerer Norden" eine Untersuchung zur Nachverdichtung von Siedlungen der 1950er bis 1970er Jahre. Das Untersuchungsgebiet "Mittlerer Norden" ist im integrierten Stadtentwicklungskonzept Frankfurt 2030+ (ISEK) als Schwerpunktraum für die städtebauliche Weiterentwicklung und Qualifizierung bestehender Siedlungen definiert. Der Ortsbezirk 9 ist überwiegend Bestandteil des "Mittleren Nordens". Ziel des Projekts ist, die einzelnen Siedlungen im "Mittleren Norden" nicht isoliert, sondern integriert in einem übergeordneten städtebaulichen Zusammenhang zu betrachten. Bei der Erarbeitung des Rahmenplans werden daher unterschiedliche Themen wie z.B. Mobilität und Verkehr, Grünvernetzungen, soziale Infrastruktur und Städtebau berücksichtigt. Für einzelne Siedlungen wird es darüber hinaus vertiefende Planungen geben. So wurde bereits für die Siedlung Hügelstraße, die im Betrachtungsraum "Mittlerer Norden" liegt (östlich der Eschersheimer Landstraße, zwischen Hügel- und Friedlebenstraße), eine Mehrfachbeauftragung durch die Eigentümerin in Abstimmung mit dem Magistrat ausgelobt. Im Rahmen dieses konkurrierenden Verfahrens wurden im Herbst 2022 vier Planungsbüros mit der Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen zur Nachverdichtung dieser Siedlung beauftragt. Erwartet wurden innovative Konzepte, unter anderem in Hinblick auf Mobilität, Freiflächenentwicklung und Wohnungstypologien, um eine Steigerung der Lebensqualität der Bewohner:innen zu erreichen. Eine Änderung der Verkehrsführung der Friedlebenstraße und der angrenzenden Straßen ist in den Arbeiten nicht vorgesehen. Die Beurteilung der eingereichten Arbeiten wurde durch ein fachkundig besetztes Preisgericht durchgeführt, bei dem der Ortsbeirat 9 durch den Ortsvorsteher als Sachverständiger vertreten war.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. November 2023OFOF 645/9Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachtenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. November 2023OMOM 4846Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachtenDirektanregung
- 19. Februar 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 373Nachverdichtung im Ortsbezirk 9: Bei der Planung städtebauliche Aspekte und Verkehrsplanung mitbeachtenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab