Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Anbindung des Stadtteils Bergen-Enkheim an das überregionale Radschnellwegenetz. Es wird eine Machbarkeitsstudie erwähnt, die die Trassenführung über die Mainkur bis zum Ostbahnhof untersucht hat. Die Umsetzung der Ergebnisse wird aktuell abgestimmt, und eine Beschilderung des Radverkehrsnetzes ist für das kommende Jahr geplant.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Regionalverband Frankfurt/RheinMain hat im Rahmen eines Kooperationsvertrages mit den Städten Hanau, Maintal und Frankfurt eine Machbarkeitsstudie in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse wurden im August 2019 den Auftraggebern vorgestellt. Die Studie bezog sich auf eine zuvor abgestimmte Trassenführung. Auf Frankfurter Gemarkung orientiert sich die Trassenführung über die Mainkur entlang der Eisenbahntrasse (Nordseite) bis zum Ostbahnhof. Aktuell werden die weiteren Schritte im Umgang mit den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie abgestimmt. Der Stadtteil Bergen-Enkheim ist über das gesamtstädtische Radverkehrsnetz an den geplanten Radschnellweg zwischen Hanau und Frankfurt angeschlossen. Das Radverkehrsnetz wird nach aktuellem Planungsstand im kommenden Jahr mit einer wegweisenden Beschilderung ausgestattet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2019OFOF 272/16Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale RadschnellwegenetzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2019OMOM 5344Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale RadschnellwegenetzDirektanregung
- 2. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 372Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale RadschnellwegenetzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab