Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz
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Anregung an den Magistrat vom 29.10.2019, OM 5344 entstanden aus Vorlage: OF 272/16 vom 08.10.2019
Betreff: Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale Radschnellwegenetz Der Magistrat wird aufgefordert, bei Verhandlungen mit dem Regionalverband Frankfurt/Rhein-Main bezüglich der Planungen der Trassenführung des Radschnellwegenetzes die Anbindung von Bergen-Enkheim zu berücksichtigen.
Begründung: Mit relativ wenig Aufwand und Kosten können zeitnah erhebliche Verbesserungen bei der Anbindung Bergen-Enkheims an das jetzige und zukünftig geplante Radwegenetz Frankfurts umgesetzt werden. Insbesondere Berufspendler sollten die Möglichkeit haben, erheblich schneller, gesünder und umweltfreundlicher in die Innenstadt und darüber hinaus zu kommen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. Oktober 2019OFOF 272/16Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale RadschnellwegenetzOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2019Sie sind hierOMOM 5344Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale RadschnellwegenetzDirektanregung
- 2. März 2020Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 372Anbindung Bergen-Enkheims an das überregionale RadschnellwegenetzStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats