Straßenkreuzung Nordring/Landgraben
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.02.2011, ST 371
Betreff: Straßenkreuzung Nordring/Landgraben Der Nordring ist im gesamten Straßenverlauf von der Erlenseer Straße bis zur Vilbeler Landstraße vorfahrtsberechtigt vor den einmündenden Straßen. Mit der Einrichtung einer "Rechts-vor-links“-Regelung an nur einer Einmündung wären gefährliche Situationen und Unfälle zu erwarten. Der Magistrat wird zur Verkehrsberuhigung jedoch regelmäßige Geschwindigkeits-kontrollen vornehmen. Vertraulichkeit: Nein
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. November 2010OFOF 703/16Straßenkreuzung Nordring/LandgrabenOrtsbeiratsantrag · WBE
- 30. November 2010OMOM 4803Straßenkreuzung Nordring/LandgrabenDirektanregung
- 16. Februar 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 13 WochenSTST 371Straßenkreuzung Nordring/LandgrabenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab