Lückenschließung derLärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach
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Stellungnahme des Magistrats vom 02.08.2001, ST 371
Betreff:
Lückenschließung derLärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils Kalbach
Das Land als Baulastträger hat seine Verpflichtungen nach dem Bundesimmissionsschutz -gesetz für den betreffenden Bereich erfüllt.
Freiwillige Maßnahmen können nicht vorgesehen werden, da der Baulastträger nur auf rechtlich gesicherter Basis agieren kann. Die Lückenschließung kann demnach erst mit dem 6-streifigen Ausbau der BAB A 661 erfolgen.
Der Baubeginn für die Anschlussstelle Nieder-Eschbach mit den erforderlichen Lärmschutz- maßnahmen ist für Anfang 2002 vorgesehen. Im Zuge des Baus der Anschlussstelle Heddernheim wird ein Lärmschutzwall auf der Seite Riedberg/Kalbach geschüttet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 26. Januar 2001BB 83Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A.661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachMagistratsbericht
- 16. Februar 2001OAOA 1875Lückenschließung der Lärmschutzanlagen an der Autobahn A.661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachAnregung
- 2. August 2001Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 371Lückenschließung derLärmschutzanlagen an der Autobahn A 661 im Abschnitt des Stadtteils KalbachStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab