Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger
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Thema Fußverkehr verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 365
Betreff: Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für Fußgänger Gemäß § 9 (3) Straßenverkehrs-Ordnung haben die Kraftfahrzeugführer beim Abbiegen besondere Rücksicht auf zu Fuß Gehende zu nehmen und zu warten. Der Vorrang der Fußgänger an dieser Stelle ist somit eindeutig geregelt. Bei der angesprochenen Querungsstelle handelt es sich nicht um einen durch die Schulwegkommission ausgewiesenen Schulweg. Die Querungsstelle wurde jedoch bereits durch den Einbau von Verbundpflaster baulich aufgewertet, um bei den Kraftfahrern eine erhöhte Aufmerksamkeit für die querenden Fußgänger hervorzurufen. Vor diesem Hintergrund wird von der Einrichtung eines Fußgängerüberweges an dieser Stelle abgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018OFOF 594/3Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für FußgängerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2018OMOM 4044Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für FußgängerDirektanregung
- 18. Februar 2019Sie sind hierSTST 365Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für FußgängerStellungnahme
- 21. November 2019OFOF 760/3Schmalere Einfahrt in die BurgstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020OMOM 5653Schmalere Einfahrt in die BurgstraßeDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 831Schmalere Einfahrt in die BurgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab