Schmalere Einfahrt in die Burgstraße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße durch einen anderen Kurvenradius zu entschärfen. Dies ist notwendig, da Anwohner über erhöhte Geschwindigkeiten beim Abbiegen klagen, die Fußgänger und Radfahrer gefährden.
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Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, den Gefahrenpunkt an der Kreuzung Rothschildallee/Burgstraße Südseite mit Hilfe eines anderen Kurvenradius zu entschärfen.
Begründung
Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme ST 365 mitgeteilt, dass die Einrichtung eines Zebrastreifens nicht befürwortet wird. Ungeachtet dessen besteht das Problem einer Einfahrt in die Burgstraße vom Alleenring her kommend. Laut Aussagen aus der Anwohnerschaft wird regelmäßig mit überhöhter Geschwindigkeit abgebogen und dabei der fußläufige Verkehr und der Radverkehr auf der Verbindung Innenstadt - Seckbach gefährdet. Abhilfe kann ein veränderter Kurvenradius schaffen, der eine erhöhte Geschwindigkeit beim Abbiegen verhindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. November 2018OFOF 594/3Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für FußgängerOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 29. November 2018OMOM 4044Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für FußgängerDirektanregung
- 18. Februar 2019STST 365Zebrastreifen in der Burgstraße - mehr Sicherheit für FußgängerStellungnahme
- 21. November 2019OFOF 760/3Schmalere Einfahrt in die BurgstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. Januar 2020Sie sind hierOMOM 5653Schmalere Einfahrt in die BurgstraßeDirektanregung
- 27. April 2020Antwort des Magistrats · nach 76 WochenSTST 831Schmalere Einfahrt in die BurgstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats