Parken in der Gustav-Freytag-Straße - Gehwegparken im Dichterviertel
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit dem Gehwegparken in der Gustav-Freytag-Straße. Es wird festgestellt, dass die erforderlichen Breiten für Fußgänger:innen nicht gegeben sind, weshalb das Gehwegparken nicht erlaubt werden kann. In angrenzenden Straßen bleibt das Gehwegparken jedoch bestehen, da es unter anderen Voraussetzungen genehmigt wurde.
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Thema Fußverkehr verfolgenStellungnahme des Magistrats
Das Parken auf dem Gehweg (durch Verkehrszeichen 315 Straßenverkehrs-Ordnung) wird nur erlaubt, wenn für Fußgänger:innen eine Restbreite von 2,20 m auf dem Gehweg verbleibt. Für ein längs parkendes Fahrzeug halb auf dem Gehweg wird eine Breite von 1,00 m benötigt. Der Gehweg muss in diesem Fall mindestens 3,20 m breit sein.
Diese Voraussetzungen liegen in der Gustav-Freytag-Straße nicht vor.
Das erlaubte Gehwegparken in den angrenzenden Straßen fällt noch unter den sogenannten Altbestand. Das Gehwegparken wurde unter anderen Voraussetzungen genehmigt, die heute nicht mehr vorliegen. In den betroffenen Abschnitten wird das Gehwegparken belassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2022OFOF 339/9Parken in der Gustav-Freytag-Straße - Gehwegparken im DichterviertelOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. Oktober 2022OMOM 2911Parken in der Gustav-Freytag-Straße - Gehwegparken im DichterviertelDirektanregung
- 27. Januar 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 360Parken in der Gustav-Freytag-Straße - Gehwegparken im DichterviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab