Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Verkehrs- und Parkplatzproblemen in der Straße An der Steinmühle. Es wird darauf hingewiesen, dass die Parkregelungen eingehalten werden und dass Geschwindigkeitskontrollen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht möglich sind. Der Magistrat plant zudem eine schrittweise Einführung von Bewohnerparkzonen.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Vorläufige Stellungnahme:
Zu 1.: Im Rahmen der Streifentätigkeit werden nicht zugelassene Fahrzeuge aufgenommen und der Halter zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert. Eine sofortige Beseitigung durch die Städtische Verkehrspolizei kann nur bei objektiv verkehrsgefährdend abgestellten Fahrzeugen erfolgen. Ebenso werden erkennbare Fahrzeugmängel, mittels einer Mängelkarte, angemahnt. Im Bereich der Hausnummer 16 bis zum Ende der Straße ist das Parken ganz auf dem Gehweg, längs der Fahrtrichtung, entsprechend Verkehrszeichen 315-66 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) erlaubt. Die Fahrzeuge parken demnach ordnungsgemäß.
Zu 2.: Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (keine ausreichend lange Strecke) lassen sich keine Geschwindigkeitskontrollen durchführen.
Zu 3.: Die Anregung wird zum Anlass genommen, den Außendienst bezüglich der Problematik zu sensibilisieren. Auch ein subjektiv wahrgenommenes nicht fahrbereites Fahrzeug verfügt über eine Zulassung und darf im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Hier kann lediglich mittels einer Mängelkarte zur Beseitigung des augenscheinlichen Mangels aufgefordert werden (vergleiche Punkt 1).
Zu 4.: Der Magistrat hat in seinem Bericht B 299/19 vom 16.08.2019 dargelegt, dass eine Änderung im Bewohnerparken in zwei Stufen umgesetzt werden soll: "In der ersten Stufe ist die Bewirtschaftung der Bewohnerparkzonen in den bestehenden Zonen (37 Zonen) einzuführen." ... "In der zweiten Stufe soll das Bewohnerparken um ca. 20 Zonen, hauptsächlich um den Alleenring herum, eingeführt werden, die bisher von den Ortsbeiräten gefordert, aber wegen Mangel an Überwachungskräften vom Magistrat nicht eingeführt werden konnten. Es dient zur Kenntnis, dass von der Straßenverkehrsordnung die Einrichtung der Zonen an den Nachweis des Parkdrucks sowie an bestimmte Foren der Bürgerbeteiligung geknüpft ist, sodass ein erheblicher Zeitaufwand an die Einführung gestellt werden muss." Erst nach der Umsetzung der beiden Stufen wird der Magistrat entscheiden, ob und wenn ja, in welchen Gebieten darüber hinaus noch das Bewohnerparken eingeführt werden soll.
Zu 5.: Die Flächen rund um die Straße An der Steinmühle sind vollständig ausgeschöpft. Bezüglich der Anmietung oder ähnliches von Privatflächen kann der Magistrat keinen Beitrag leisten.
Zu 6.: Der Magistrat bedauert, in der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist noch keine abschließende Stellungnahme abgeben zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 9. Oktober 2021OFOF 185/6Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2021OMOM 866Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenDirektanregung
- 14. Februar 2022Sie sind hierSTST 360Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenStellungnahme
- 9. September 2022Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 2015Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab