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Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben

Vorlagentyp: STMagistrat
48 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats befasst sich mit den Verkehrs- und Parkplatzproblemen in der Straße An der Steinmühle. Es wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Regelungen und Kontrollen ausreichend sind, um die Situation zu überwachen und dass keine neuen Bewohnerparkbereiche geplant sind. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die Parkplatzsituation zu klären.

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Stellungnahme des Magistrats

Zu 1.:

Im Rahmen der Streifentätigkeit werden nicht zugelassene Fahrzeuge aufgenommen und im Zuge des notwendigen gestreckten Verwaltungsverfahrens die Halter:innen zur Entfernung des Fahrzeugs aufgefordert. Eine sofortige Beseitigung durch die Städtische Verkehrspolizei erfolgt nur bei klar verkehrsgefährdend abgestellten Fahrzeugen oder anderweitiger Gefährdung z.B. durch erkennbaren Austritt wassergefährdender Stoffe. Ebenso werden festgestellte Fahrzeugmängel mittels einer Mängelkarte angemahnt. Im Bereich der Hausnummer 16 bis zum Ende der Straße ist das Parken durch Verkehrszeichen 315-66 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ganz auf dem Gehweg, längs der Fahrtrichtung angeordnet, die Annahme des Ortsbeirates in dieser Hinsicht also unzutreffend.

Zu 2.:

Ob Fahrzeuge hier die zulässige Höchstgeschwindigkeit regelmäßig übertreten, kann leider nicht festgestellt werden. Grund hierfür sind die örtlichen Gegebenheiten, die keine ausreichend lange Messtrecke zulassen, Geschwindigkeitskontrollen können somit nicht durchgeführt werden. Ungeachtet dessen kann die Straße auch nicht in einen verkehrsberuhigten Bereich umgewandelt werden, da der aktuelle bauliche Zustand nicht den dazu notwendigen straßenverkehrsrechtlichen Voraussetzungen entspricht (z.B. niveaugleicher Ausbau ohne Bordsteine).

Zu 3.:

Die Anregung wurde seitens der Städtischen Verkehrspolizei zum Anlass genommen, Sonderkontrollen durchzuführen. Auch ein - subjektiv wahrgenommen - nicht fahrbereites Fahrzeug kann über eine gültige Zulassung verfügen und darf im öffentlichen Straßenraum abgestellt werden. Hier kann lediglich mittels einer Mängelkarte zur Beseitigung eines augenscheinlichen Mangels aufgefordert werden.

Zu 4.:

Aktuell werden keine neuen Bewohnerparkbereiche geplant, da die bestehenden Bereiche aktuell auf Parkraumbewirtschaftungszonen umgestellt werden und auch die notwendige wirksame Kontrolle neuer Bereiche nicht sicherzustellen ist.

Zu 5.:

Die Flächen rund um die Straße An der Steinmühle sind vollständig ausgeschöpft. Die Anmietung von Privatflächen kann nicht über den Magistrat vermittelt werden. Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Fahrzeughalter:innen, für eine Abstellmöglichkeit der eigenen Kraftfahrzeuge am Wohnort Vorsorge zu treffen.

Zu 6.:

Es wird verstärkt auf die Situation geachtet werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 9. Oktober 2021OFOF 185/6Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Oktober 2021OMOM 866Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenDirektanregung
  3. 14. Februar 2022STST 360Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich behebenStellungnahme
  4. 9. September 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 48 Wochen
    STST 2015Nied: In der Straße An der Steinmühle die chaotischen Verkehrs- und Parkplatzprobleme unverzüglich beheben
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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