Einsatz der Geschwindigkeits-Messanlage ESO 3.0 in Bergen-Enkheim
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Stellungnahme des Magistrats vom 09.03.2009, ST 358
Betreff:
Einsatz der Geschwindigkeits-Messanlage ESO 3.0 in Bergen-Enkheim
Zu 1:
Die Landespolizei verfügt seit kurzem über eine ESO 3.0 Geschwindigkeitsmessanlage.
Gemäß Erlass des Hessischen Ministeriums des Inneren und für Sport vom 06.01.2006 (Staatsanzeiger Nr. 5/2006, S. 286) setzt die Polizei Geschwindigkeitsmessgeräte insbesondere an Unfallschwerpunkten mit geschwindigkeitsähnlichen Unfallgeschehen, Strecken mit hoher Unfallbelastung oder besonderen Unfallgefahrenpunkten ein. Die Festlegung entsprechender Messorte erfolgt nach analytischer Auswertung entsprechender Unfallstatistiken und Datenbanken.
Zu 2:
Die Stadt Frankfurt am Main ist nicht im Besitz einer ESO 3.0-Anlage. Die Schwerpunkte der Messtätigkeiten der Stadtpolizei-Verkehrssicherheit (Tempo-30-Zonen, Wohngebiete, Schulwegsicherung) lassen sich hinsichtlich der dort erforderlichen Leistungsparameter auch mit deutlich kostengünstigeren Messgeräten als dem ESO 3.0 erfüllen.
Zu 3:
Diese Hochleistungsanlage eignet sich vor allem für den Betrieb an viel befahrenen mehrspurigen Straßen (Autobahnen, Kraftfahrstraßen, Hauptverkehrsstraßen), bei denen die technischen Grundmöglichkeiten des Gerätes effizient genutzt werden können.
Zu 4:
Der Magistrat strebt mittelfristig die Umrüstung von Radar- auf Laser-Digitaltechnik an, wodurch die bei Radarmessungen technisch bedingten Einschränkungen (z.B. durch Kurven) deutlich minimiert werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. Oktober 2008OFOF 364/16Einsatz der Geschwindigkeits-Messanlage ESO 3.0 in Bergen-EnkheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. November 2008VV 807Einsatz der Geschwindigkeits-Messanlage ESO 3.0 in Bergen-EnkheimAnfrage
- 9. März 2009Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 358Einsatz der Geschwindigkeits-Messanlage ESO 3.0 in Bergen-EnkheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab