Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeiden
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und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat kann der Anregung, die Drängelgitter wieder aufzustellen, nicht nachkommen, da diese 2017 entfernt wurden, um den Durchgang für Lastenräder und Kinderanhänger zu ermöglichen. Stattdessen wird ein Stahlabweiser installiert, um die Geschwindigkeit der Radfahrenden zu reduzieren.
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Thema Fahrradfahren verfolgenStellungnahme des Magistrats
Der Anregung, die Drängelgitter wieder aufzustellen, kann der Magistrat nicht entsprechen. Diese wurden 2017 entfernt, weil Lastenräder und Kinderanhänger nicht an der Engstelle vorbeifahren konnten. Um Radfahrende zu veranlassen, ihre Geschwindigkeit zu reduzieren, wird der Magistrat in dem Bereich einen Stahlabweiser anbringen. Die Ausführung ist für das erste Quartal 2022 vorgesehen.
Das rücksichtlose Einbiegen in die Gebeschusstraße wird sich damit allerdings nicht gänzlich verhindern lassen. Es handelt sich dabei um das bewusste Fehlverhalten einzelner Radfahrender.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. September 2021OFOF 175/6Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. Oktober 2021OMOM 860Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeidenDirektanregung
- 14. Februar 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 349Höchst: Gefährliche Rad- und Fußgängerbegegnungen auf dem Schulweg Gebeschusstraße vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab