Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 08.02.2019, ST 346
Betreff: Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)
Zu 1.: Die Städtische Verkehrspolizei hat in der Zeit vom 6. bis zum 13. August 2018 in Höhe der Hausnummer 14 eine Langzeitmessung durchgeführt. In der Fahrtrichtung Tellerweg lag die Übertretungsquote im sanktionierbaren Bereich (ab 39 km/h) bei 3,2 %, in der Fahrtrichtung Burgenlandweg bei 4,2 %. Der Magistrat sieht von Geschwindigkeitskontrollen ab, da bei der unauffälligen Übertretungsquote bei zugleich sehr geringem Verkehrsaufkommen die Prioritäten auf Straßen mit größerem Gefährdungspotential gelegt werden müssen.
Zu 2.: Das Durchfahrtsverbot (Verkehrszeichen (VZ) 250 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) mit dem Zusatzzeichen 1020-30 StVO "Anlieger frei" wird durch die originär für den fließenden Verkehr zuständige Landespolizei im Rahmen der Streifen überwacht. Gezielte Kontrollen finden hingegen nicht statt, da sie nicht effektiv sind. Laut ständiger Rechtsprechung ist beispielsweise die Aussage eines Fahrzeugführenden, ein Haus besichtigen zu wollen, ausreichend, um in einen mit "Anlieger frei" deklarierten Bereich einzufahren. Es muss nachgewiesen werden, dass die Durchfahrt rechtswidrig ist. Alle Fahrzeuge müssen registriert werden und die Personalien der Fahrzeugführenden müssen aufgenommen werden. Die Überwachung des Durchfahrtsverbots auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen, insbesondere im Bereich "Im Teller", obliegt der Stadtpolizei Frankfurt. Um einer weiteren Missachtung der dort vorhandenen Beschilderung durch Pendler entgegenzuwirken, verstärkte die Stadtpolizei Frankfurt ihre Aktivitäten im Rahmen ihrer personellen Möglichkeiten. Vom 9. Mai bis zum 18. Juni 2018 wurden bei elf Kontrollen insgesamt 134 Ahndungen vorgenommen. Danach wurden bei fünf Überwachungsterminen erneut 30 Ahndungen vorgenommen. In acht Fällen konnten Pendler eine Genehmigung vorlegen. Hinsichtlich der Aufgabenvielfalt im Zusammenhang mit den personellen Möglichkeiten sind punktuelle Dauerüberwachungsmaßnahmen nicht möglich. Sporadisch sind auf künftig weitere Überprüfungen in diesem Bereich angedacht.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. Mai 2018OFOF 867/5Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung „Im Teller“ (III)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, FDP
- 8. Juni 2018OMOM 3295Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung „Im Teller“ (III)Direktanregung
- 3. September 2018STST 1731Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)Stellungnahme
- 8. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 346Geschwindigkeits- und Verkehrskontrollen in der Siedlung "Im Teller" (III)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab